Neonicotinoid auf Zuckerrübenäckern: Gef...
Landwirte dürfen Zuckerrübensaatgut, das mit dem Neonicotinoid Thiamethoxam behandelt ist, in diesem Anbaujahr auf Äcker ausbringen. Obwohl das Beizmittel sehr giftig ist, bekommt der Wirkstoff eine Notfallzulassung. Thiamethoxam ist als bienengefährlich eingestuft.
Blattläuse übertragen sogenannte Vergilbungsviren auf die jungen Pflänzchen der Zuckerrüben und lassen diese verwelken. So können die Pflanzen nicht wachsen. Da sich die Viren stark ausbreiten und die Züchtung von Rübensorten, die resistent gegen die Viruserkrankungen sind, noch nicht praxistauglich ist, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehreren Bundesländern eine Notfallzulassung für gebeiztes Saatgut erlassen. Die Zulassung gilt nur für dieses Anbaujahr bei Zuckerrüben.
Neonicotinoid: Hoch toxisch für die Bienen
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