Wachspetition in nächster Runde
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat beschlossen, die „Wachspetition“ von Imker Markus Gann an das Bundeslandwirtschaftsministerium zu überweisen.
Gann hatte die Petition bereits 2017 eingereicht. Er war von Mittelwänden betroffen, die mit Stearin verfälscht worden waren.
Wachspetition fordert gesetzliche Definition von Bienenwachs
Die Unterstützer der Petition fordern eine gesetzliche Definition von Bienenwachs. Die Bundesregierung hatte auf Anfrage des Ausschusses ausgeführt, dass zunächst die wissenschaftlichen und analytischen Grundlagen des Problems geklärt werden müssten, bevor gesetzliche Regelungen getroffen werden könnten.
Der Ausschuss hielt die Petition für geeignet, in die Anforderungen für die Forschungsmaßnahmen einbezogen zu werden.
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