Verfälschtes Wachs: So erstatten Sie Anz...
Wer Mittelwände aus gepanschtem Bienenwachs gekauft hat, kann Anzeige gegen den Hersteller erstatten. Doch wie läuft das in der Praxis ab?
Die Redaktion des Deutschen Bienen-Journals erreichte folgende Leserfrage. Hermann Auffenberg, Obmann für Rechtsangelegenheiten im Landesverband Westfälische und Lippische Imker e. V., beantwortet sie.
B. A. aus Bayern: Ich bin von Mittelwänden aus gepanschtem Bienenwachs betroffen. Zurzeit wird von verschiedenen Seiten her dazu geraten, gegen den Hersteller Anzeige zu erstatten. Ich weiß von anderen betroffenen Imkern, die keine Anzeige erstatten wollen, weil sie Kosten und anderes Ungemach fürchten. Da ich so etwas noch nie gemacht habe, habe ich ein paar grundlegende Fragen: Benötigt man einen Anwalt, wenn man einen Hersteller bei der Polizei anzeigen will und es nur darum geht, dass der Staat ihm das Handwerk legt? Wenn ja, mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat? Worauf sollte man bei solch einer Anzeige achten?
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Antwort: Beim Verdacht des Vorliegens einer Straftat kann der Geschädigte selbst bei der örtlichen Polizei oder der örtlichen Staatsanwaltschaft schriftlich eine Strafanzeige machen und einen Strafantrag wegen aller möglichen in Betracht kommenden Delikte stellen. Hierzu benötigt er keinen Rechtsanwalt und es entstehen ihm auch keine Kosten, sodass bei unserer Rechtsschutzversicherung nicht um Kostenschutzzusage nachgefragt werden muss.…
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