Propolis vom Imker: Was Imker dürfen und...
Mit dem Imkerboom und einem steigenden Interesse an alternativen Heilmethoden nimmt auch die Nachfrage nach Propolis zu. Das Bienenkittharz erlebt eine Renaissance. Viele Imker verkaufen es roh oder als Tinktur. Was dabei rechtlich zu beachten ist und was Propolis so besonders macht, erklärt Arno Bruder vom Deutschen Apitherapie Bund.
1. Propolis ist gefragt und viele Imker bieten es ihren Kunden an. Immer wieder heißt es, dass man das eigentlich nicht darf bzw. dabei einiges beachten muss. Was genau kann dabei zum Problem werden?
Bruder: Viele Imker ernten Propolis und verarbeiten diese dann zu Tinkturen, Cremes und Salben und verkaufen diese Produkte meist mit gesundheitsbezogenen Aussagen an ihre Kundschaft. Wenn die Imker aber beim Verkauf von Propolis gesundheitsbezogene Aussagen zu den Tinkturen, Cremes und Salben machen, wird ein Propolisprodukt automatisch zu einem Arzneimittel. Dann gilt das Arzneimittelrecht. Zur Herstellung von Arzneimitteln bedarf es aber einer Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 AMG. Für das Inverkehrbringen bedarf es der Zulassung nach § 21 Abs. 1 AMG. Hier haben Imker keine Chance.
2. Unter welche Voraussetzungen darf man Roh-Propolis verkaufen und was gilt bei der Weiterverarbeitung – zum Beispiel als Tinktur?
Bruder: Imker können jederzeit, die geerntete Roh-Propolis – sie sollte natürlich sauber und ohne Rückstände sein – an Dritte weiterverkaufen.…
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