Thiacloprid: Verkaufsverbot für Pflanzen...
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Ende Februar für eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Sie alle enthalten das Neonicotinoid Thiacloprid.
Im Jahr 2013 schränkte die EU-Kommission die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe aus der Klasse der Neonicotinoide enthalten, ein. Konkret geht es um die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. 2017 steht eine Neubewertung durch die EFSA an. Mittel, die das Neonicotinoid Thiacloprid enthalten, waren bislang im Handel erhältlich.
Nun hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) allerdings einige davon vom Markt genommen. Auf Anfrage teilte das BVL mit, dass der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgte. Konkret geht es um das Mittel „Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“ und einige Vertriebserweiterungen.
Einsatz im Haus- und Kleingarten
Schon Mitte vergangenen Jahres hat das Amt die Zulassung für die Produkte widerrufen, doch bis zum 21. Februar 2016 durften diese noch abverkauft werden. Darunter sind Mittel wie „Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“, „Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge Calypso“ oder „ETISSO Schädlings-frei SC“. Die gesamte Liste der Mittel, für die nun ein Verkaufsverbot gilt, ist im Internet unter bvl.bund.de erhältlich.
„Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“ konnte laut Produktbeschreibung als Spritzmittel im Haus und im Garten eingesetzt werden. Als Gießmittel wird es direkt auf die Erde gegossen. Es wirkt als Kontakt- und Fraßgift, so dass auch Bienen beim Bestäuben und Nahrungsammeln damit in Berührung kommen könnten.…
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