Schlagwort: Neonicotinoide

Teilverbot Neonicotinoide - Foto: stock.adobe.com/Jan M.
10. Mai 2021

EuGH: Teilverbot für Neonicotinoide best...

Der Europäische Gerichtshof hat das Teilverbot der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bestätigt. Bereits 2018 hatte das Gericht der Europäischen Union das Verbot als gültig erklärt. Daraufhin war der Chemiekonzern Bayer in Berufung gegangen.

Das Teilverbot der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam wurde vergangene Woche am 6. Mai 2021 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in letzter Instanz bestätigt. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen EU-Kommission und dem Bayer-Konzern zu Ende.

Bereits 2013 Teilverbot für Neonicotinoide

Schon im Jahr 2013 erließ die EU-Kommission erste Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe. Dagegen hatten die Herstellerfirmen Bayer und Syngenta geklagt – ohne Erfolg. 2018 folgte das Urteil des Gerichtes der Europäischen Union in erster Instanz. Während sich Syngenta damit abfand, reichten die Bayer CropScience AG und Bayer AG erneut Klage ein.

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Raps Acetamiprid - Foto: AdobeStock/AppiMatic
21. März 2021

Acetamiprid nicht in die Blüte – Begründ...

Mittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid dürfen nicht mehr in die Blüte gespritzt werden. Bis wann genau darf noch gespritzt werden? Was ist jetzt wichtig? Und wie begründet das BVL die Entscheidung?

Die Pflanzenschutzmittel Mospilan und Danjiri mit dem Wirkstoff Acetamiprid dürfen nicht in die Blüte gespritzt werden. Dies hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 12. März entschieden. Nun liegt uns die Begründung des BVL vor.

Darin heißt es: „Der Anwendungszeitraum wurde angepasst, da eine Behandlung gegen den Rapsglanzkäfer zum Schutz der Blütenknospen nach Beginn der Rapsblüte meistens keinen ausreichenden Effekt mehr hat. Somit entspricht die Behandlung zum Zeitpunkt der Blüte in der Regel nicht mehr der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz (§ 3 PflSchG). Die Änderung folgt somit dem Minimierungsgebot.“

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Eugh Pestizid Zulassungen
01. Oktober 2018

EuGH verbietet Prüfung von Pestizid Zula...

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Umweltverbände nicht das Recht haben, die Überprüfung von Pestizid-Zulassungen einzufordern.

Erneut war die Verlängerung der Zulassung des Herbizids Glyphosat in der vergangenen Woche Thema vor Gericht. Diesmal ging es um eine Grundsatzentscheidung des EuGH zum Recht von Umweltverbänden, Pestizid-Zulassungen überprüfen zu lassen. Die Richter haben den Klägern jedoch eine Absage erteilt.

Auf Initiative der Aurelia Stiftung wollte der Verein Mellifera e.V. die erneute Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat überprüfen lassen und hat einen Antrag bei der EU-Kommission gestellt. Diese hat die Überprüfung jedoch aus formalen Gründen abgelehnt. So kam es nun zu einem Rechtsstreit vor dem EuGH.

Lithiumchlorid giftig – Bieneninstitut warnt

Pestizid-Zulassung ist kein Verwaltungsakt

Dieser sollte entscheiden, ob es es sich bei der Genehmigung eines Pestizid-Wirkstoffs um einen „Verwaltungsakt“ im Sinne der Aarhus-Konvention handelt. Nur dann besteht für Umweltverbände das Recht, Entscheidungen der EU-Kommission im Umweltbereich überprüfen lassen. Doch die Richter lehnten genau dies ab und stuften die Verlängerung der Genehmigung als eine „gesetzesähnliche Handlung“ ein und nicht als einen „Verwaltungsakt“.

Somit haben Umweltverbände künftig nicht die Möglichkeit, die Überprüfung von Zulassungsentscheidungen der EU- Kommission in Bezug auf Wirkstoffe von Pestiziden durchzusetzen. Die Aurelia Stiftung wehrt sich jedoch weiterhin und teilte nach der Entscheidung mit, dass sie gegen das Urteil Beschwerde beim EuGH einlegen kann und auf eine Überprüfung der Kommissionsentscheidung zu Glyphosat besteht.…

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Bienen Glyphosat
25. September 2018

Glyphosat stört Darmflora der Bienen

Biologen aus Texas haben untersucht, wie Glyphosat auf Bienen wirkt. Da der Unkrautvernichter die Darmflora der Bienen schädigt, werten sie es als eine Ursache für das weltweite Bienensterben.

Glyphosat stört die Darmflora von Honigbienen. Das Unkrautvernichtungsmittel schaltet ein bestimmtes Enzym in Pflanzen aus, wodurch diese eingehen. Dieses Enzym kommt nicht in Tieren, aber in einigen Mikroorganismen vor. Wissenschaftler der Universität von Texas wiesen nun nach, dass auch einige Darmbakterien der Honigbiene durch Glyphosat beeinträchtigt werden. Diese Bakterien sind für die Verarbeitung der aufgenommenen Nahrung und für die Abwehr von Krankheitserregern wichtig.

Honigbienen werden anfälliger für Stressfaktoren aus der Umwelt

Die Forscher beobachteten die Veränderungen in der Darmflora drei Tage nach einer Fütterung mit Glyphosat in Konzentrationen, die auch in der Umwelt gemessen wurden. Die Behandlung mit Glyphosat allein führt nicht zu einer Verkürzung der Lebensdauer. Wurden junge behandelte Arbeiterinnen anschließend allerdings dem Bakterium Serratia marcescens ausgesetzt, das häufig in der Umwelt vorkommt, erhöhte sich deren Sterberate im Vergleich zu unbehandelten Kontrollbienen.

Die Wissenschaftler vermuten, dass Honigbienen anfälliger für Stressfaktoren aus der Umwelt sind, wie Krankheitserreger und minderwertige Nahrung, wenn ihre Darmflora gestört ist. Folglich könnte Glyphosat die Gesundheit von Bienenvölkern negativ beeinflussen.

Um ein Verbot des Wirkstoffes wird immer wieder gestritten.…

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Neonicotinoide Verbot
16. März 2018

Neonicotinoide Verbot – Bundestag lehnt ...

Eine Mehrheit der Parteien im Bundestag hat einen Antrag der Grünen für ein Freilandverbot für Neonicotinoide abgelehnt. Die Bundesregierung will die neue Abstimmung in der EU abwarten.

Erst kürzlich hat die Europäische Lebensmittelbehörde Efsa die Bienengefährlichkeit der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bestätigt. Noch im März wollen die EU-Mitgliedsländer eine Entscheidung über eine weitere Nutzung der Pestizide treffen – auch über ein Komplettverbot der Neonicotiniode wird diskutiert. Die Grünen im Bundestag haben nun versucht, schon jetzt eine nationale Lösung zu finden und einen Antrag in den Bundestag eingebracht für ein Freilandverbot für Neonicotinoide in Deutschland.

Diesen Antrag hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag nun jedoch am Mittwochvormittag abgelehnt. Eine Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP hat gegen das Verbot gestimmt. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dafür.

Neonicotinoide Verbot – Deutschland soll auf EU-Ebene für Freilandverbot stimmen

Mit dem Antrag hatten die Abgeordneten der Grünen die Bundesregierung aufgefordert, den Vorschlag der EU-Kommission für ein Verbots der Freilandanwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam auf EU-Ebene zu unterstützen. Doch die Bundesregierung möchte lieber abwarten, wie die Abstimmung zwischen den EU-Mitgliedsländern abläuft und der Entscheidung nicht vorgreifen.

Die Union erklärte zwar, dass sie sich einem Freilandverbot nicht verschließen werde, wenn dieses durch EU-Vorgaben kommt.…

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stadt und land bienen erleben belastungen

Stadt und Land: Bienen erleben Belastung...

Sind Bienenvölker in der Stadt geringeren Belastungen ausgesetzt als auf dem Land? Dieser Frage ging der Bienengesundheitsdienst in Bayern nach. Im dbj 3/2018 berichtet Dr. Andreas Schierling über die Untersuchungsergebnisse von Bienenbrotproben. Diese fielen recht gemischt aus.

Für die Analysen wurden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils im Sommer in den Innenstädten von Coburg, Bamberg, Nürnberg und München sowie in ländlich geprägten Regionen Bayerns Bienenbrotproben gesammelt. Hier finden Sie die Grafiken zum Beitrag. Details und die Bewertung der Ergebnisse können Sie in der Märzausgabe auf Seite 55 nachlesen.

Die Grafiken zum Download.

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03. März 2016

Thiacloprid: Verkaufsverbot für Pflanzen...

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Ende Februar für eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Sie alle enthalten das Neonicotinoid Thiacloprid.

Im Jahr 2013 schränkte die EU-Kommission die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe aus der Klasse der Neonicotinoide enthalten, ein. Konkret geht es um die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. 2017 steht eine Neubewertung durch die EFSA an. Mittel, die das Neonicotinoid Thiacloprid enthalten, waren bislang im Handel erhältlich.

Nun hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) allerdings einige davon vom Markt genommen. Auf Anfrage teilte das BVL mit, dass der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgte. Konkret geht es um das Mittel „Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“ und einige Vertriebserweiterungen.

Einsatz im Haus- und Kleingarten

Schon Mitte vergangenen Jahres hat das Amt die Zulassung für die Produkte widerrufen, doch bis zum 21. Februar 2016 durften diese noch abverkauft werden. Darunter sind Mittel wie „Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“, „Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge Calypso“ oder „ETISSO Schädlings-frei SC“. Die gesamte Liste der Mittel, für die nun ein Verkaufsverbot gilt, ist im Internet unter bvl.bund.de erhältlich.

„Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“ konnte laut Produktbeschreibung als Spritzmittel im Haus und im Garten eingesetzt werden. Als Gießmittel wird es direkt auf die Erde gegossen. Es wirkt als Kontakt- und Fraßgift, so dass auch Bienen beim Bestäuben und Nahrungsammeln damit in Berührung kommen könnten.…

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