Acetamiprid nicht in die Blüte – Begründ...
Mittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid dürfen nicht mehr in die Blüte gespritzt werden. Bis wann genau darf noch gespritzt werden? Was ist jetzt wichtig? Und wie begründet das BVL die Entscheidung?
Die Pflanzenschutzmittel Mospilan und Danjiri mit dem Wirkstoff Acetamiprid dürfen nicht in die Blüte gespritzt werden. Dies hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 12. März entschieden. Nun liegt uns die Begründung des BVL vor.
Darin heißt es: „Der Anwendungszeitraum wurde angepasst, da eine Behandlung gegen den Rapsglanzkäfer zum Schutz der Blütenknospen nach Beginn der Rapsblüte meistens keinen ausreichenden Effekt mehr hat. Somit entspricht die Behandlung zum Zeitpunkt der Blüte in der Regel nicht mehr der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz (§ 3 PflSchG). Die Änderung folgt somit dem Minimierungsgebot.“
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