Bienen im Garten: Streit mit dem Nachbar...
Einen Imker zum Nachbarn zu haben, erfreut nicht jeden. Immer wieder kommt es deshalb zum Rechtsstreit. Es geht um die Frage, wann Bienen im Garten zur Belästigung werden. In einem Fall in Troisdorf gewann eine Imkerin vor Gericht.
Meist geht es um den Paragraph 906 im Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB), wenn sich Nachbarn vor Gericht treffen und um die Bienenhaltung des einen streiten, die den anderen stört. In § 906 sind zwar nicht explizit „Bienen“ erwähnt, doch diese werden in diesem Fall Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen von einem anderen Grundstück ausgehenden Einwirkungen – wie es im BGB heißt – gleichgesetzt.
Konkret geht es um die Bienen, die im Garten des Nachbarn Nektar und Pollen sammeln, diesen beim Anflug des Bienenstocks überqueren und im Frühjahr eventuell dort ihren Darm entleeren. Das mag manch ein Nachbar als Belästigung empfinden.
Bienen im Garten dürfen Nachbarn nicht „wesentlich beeinträchtigen“
§ 906 legt fest, dass die Nutzung des Nachbargrundstücks durch die Bienen wesentlich beeinträchtigt sein muss, damit sie verboten werden kann. Zudem darf die Bienenhaltung in der Gegend, in der sich der Garten befindet, nicht ortsüblich sein. Was genau nun als „wesentlich beeinträchtigt“ gilt, muss im Einzelfall entschieden werden.
Und hierbei haben Imker meist gute Karten, denn bereits in vielen Fällen haben Richter in ihrem Sinne geurteilt, wenn es tatsächlich wegen der Bienenhaltung im Garten zum Rechtsstreit kam.…
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