Schlagwort: Insektenschutzgesetz

Insektenschutzgesetz
27. Juni 2021

Nach langer Debatte: Insektenschutzgeset...

Weniger Pflanzenschutzmittel, weniger Lichtverschmutzung und mehr Schutz für die Gebiete, in denen Insekten Nahrung und Nistplätze finden – das Insektenschutzgesetz ist nach langer Debatte nun beschlossen. Mit ihm greifen aber auch Ausnahmen und Übergangsfristen.

Die Zustimmung des Bundesrats am 25. Juni war der letzte entscheidende Schritt für das Insektenschutzgesetz. Ob, wie und wann es in Kraft tritt war lange Zeit eine Debatte zwischen dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesumweltministerium. Nun kann das Gesetz bzw. können die damit zusammenhängenden Regelungen in Kraft treten. Der Bundesrat hat allerdings zu guter Letzt auch noch zwei Änderungen gefordert.

Insektenschutzgesetz beschlossen: Das ändert sich jetzt

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Insektenschutzgesetz
11. Februar 2021

Das Insektenschutzgesetz – eine erste Ei...

Das Kabinett hat sich auf einen Entwurf für Gesetzesänderungen zum Insektenschutz geeinigt. Ohne Änderungen wird das Insektenschutzgesetz aber wohl nicht in Kraft treten.

Nach langem Streit zwischen dem Bundeslandwirtschafts– und dem Bundesumweltministerium hat sich das Kabinett auf das Insektenschutzgesetz geeinigt. Die Einigung kam offenbar erst auf Druck von Kanzlerin Angela Merkel zustande. Allerdings scheint eines bereits sicher: Der vorgestellte Kompromiss wird wohl noch einige Änderungen durchlaufen.

Die Eckpunkte des Insektenschutzgesetzes

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – besser bekannt als: Insektenschutzgesetz – besteht aus zwei Teilen. Es umfasst eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und eine überarbeitete Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Zukünftig soll der Einsatz von Herbiziden und Insektiziden, die schädlich für Bestäuber sind, unter anderem in Naturschutzgebieten, Nationalparken und gesetzlich geschützten Biotopen verboten sein. Für FFH-Gebiete gilt das Verbot zunächst nur für Grünland und Waldgebiete.
  • „Artenreiches Grünland“, Streuobstwiesen und Trockenmauern werden gesetzlich unter Biotopschutz gestellt.
  • Innerhalb eines Gewässerschutzstreifens von zehn Metern Breite bis zur Böschungsoberkante von Gewässern dürfen keine Pflanzenschutzmittel mehr angewandt werden. Bei dauerhaft begrünten Randstreifen verringert sich die Breite auf fünf Meter.
  • Der Einsatz von Glyphosat soll eingeschränkt und ab Anfang 2024 vollständig verboten werden.
  • Die Lichtverschmutzung als Gefahr für nachtaktive Insekten soll künftig eingedämmt werden.

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