13. März 2021
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Gehölzrückschnitte zu stark – Verbote zu...
Seit 1. März sind Rodungen und Gehölzrückschnitte auf öffentlichem Gelände verboten. In Privatgärten allerdings nicht. Außerdem wird auch im öffentlichen Bereich vor der geschützten Zeit zu stark beschnitten. Der Deutsche Imkerbund setzt sich für strengere Regelungen ein.
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