Bienenklau: Wann die Versicherung bezahl...
Das zeitige Frühjahr ist immer wieder auch die Zeit des Bienendiebstahls. Doch wann bekommen Imker dafür einen Schadensersatz?
Imker, die Mitglied in einem Imkerverein sind, bezahlen mit dem Mitgliedsbeitrag auch in die sogenannte Imker-Globalversicherung mit ein. In Deutschland läuft diese Versicherung über den Versicherungsvermittler Gaede & Glauerdt in Hamburg. So müssen sich Imker, die im Falle eines Diebstahl darauf hoffen, einen Schadensersatz ausbezahlt zu bekommen, an die Schadensrichtlinien der Versicherer richten.
Bienendiebstahl festgestellt: Was ist zu tun?
Als erstes sollte man sich dann an den Vereinsvorsitzenden wenden, damit sich dieser als Zeuge den Ort des Geschehens anschauen kann oder einen anderen Zeugen beauftragen kann. Dies muss innerhalb von drei Tagen geschehen.
Bis der Zeuge die Situation nicht begutachtet hat, gilt es den „Tatort“ nicht zu verändern. Er sollte auf Spuren achtet wie Abdrücke der Beuten auf dem Boden oder auf den Unterständen und beispielsweise auf tote Bienen oder Ähnliches, das anzeigt, dass hier Bienenstöcke gestanden haben. Der Zeuge bzw. der Vereinsvorsitzende unterschreibt dann auch auf dem Meldebogen des Schadens, den die beschädigten Imker bei der Versicherung einreichen müssen.
Eine weitere wichtige Voraussetzung dafür, dass die Versicherung für den entstandenen Schaden bezahlt, ist das Erstatten einer Anzeige bei der Polizei. Das kann man in einer Polizeistelle oder auch online erledigen.…
Weiterlesen >>