Oxalsäure apothekenpflichtig oder nicht?
Bestimmte Tierarzneimittel zur Behandlung der Bienen gegen die Varroamilbe, die Oxalsäure oder Thymol enthalten, sind zukünftig nicht mehr apothekenpflichtig.
Die Zulassungsinhaber von API Life Var und Oxuvar 5,7 % haben jeweils einen Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für ihre Präparate zur Behandlung der Bienen gegen die Varroamilbe gestellt und damit eine Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel gefordert. Konkret geht es sowohl um die Entlassung von
- Thymol in Fertigarzneimitteln auch in Kombination mit Eukalyptusöl, Campher und Menthol sowie um
- Oxalsäure bis 5,7 %, also auch für Oxalsäure 3,5% ad us. vet.
Am 21. September hat nun auch der Bundesrat diesen Anträgen zugestimmt, da kein zusätzlicher Schutz für den Anwender und die korrekte Anwendung durch die Apothekenpflicht gesehen wird. Es war der finale politische Akt im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel. Die geänderte Verordnung gilt direkt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Mit der Entlassung aus der Apothekenpflicht ist der Handel mit den entsprechenden Tierarzneimittel auch außerhalb von Apotheken erlaubt. Nach Angaben des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wäre damit prinzipiell der Vertrieb über den Bienenfachhandel möglich.
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