Gesundheitszeugnis für Bienen: Was ist d...
Ob beim Kauf und Verkauf von Ablegern und Wirtschaftsvölkern, bei Wanderungen mit Bienenvölkern oder auch wenn es nur um einen Standortwechsel über Landkreisgrenzen geht – die „Bescheinigung nach §5 der Bienenseuchenverordnung“ für Bienen müssen Imkerinnen und Imker in vielen Fällen vorweisen können. Doch wie bekommt man diese sogenannte Seuchenfreiheitsbescheinigung? Wie lange ist sie gültig? Und was sagt sie genau aus?
Was ist ein Gesundheitszeugnis für Bienen?
Zwar nennen die meisten Imker es „Gesundheitszeugnis“, doch eigentlich geht es hier um die sogenannte Seuchenfreiheitsbescheinigung für Bienen. Und der Begriff ist im Grund genommen auch korrekter. Die Untersuchungen, die notwendig sind für diese Bescheinigung nach §5 der Bienenseuchenverordnung, sagen etwas über den Seuchenstatus, aber nicht grundsätzlich über die Gesundheit der Bienen aus. Dies erklärt Prof. Dr. Werner von der Ohe, der ehemalige Leiter des LAVES Instituts für Bienenkunde in Celle. Denn es werde nur auf die Seuchenerreger Paenibacillus larvae, sprich die Sporen der Amerikanischen Faulbrut (AFB), ferner bei Anordnung auf den Kleinen Beutenkäfer und die Tropilaelaps-Milbe untersucht, jedoch nicht auf weitere Krankheitserreger wie verschiedene Viren, Nosema-Sporen oder Amöben.
Außerdem gilt aktuell: So lange es keinen Nachweis des Kleinen Beutekäfers oder der Tropilaepaps-Milbe in Deutschland gibt, ist für das Gesundheitszeugnis bei der Verbringung von Bienenvölkern innerhalb Deutschlands nur die hochansteckende Bienenseuche AFB relevant.…
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