Der Europäische Gerichtshof hat das Teilverbot der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bestätigt. Bereits 2018 hatte das Gericht der Europäischen Union das Verbot als gültig erklärt. Daraufhin war der Chemiekonzern Bayer in Berufung gegangen.
Das Teilverbot der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam wurde vergangene Woche am 6. Mai 2021 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in letzter Instanz bestätigt. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen EU-Kommission und dem Bayer-Konzern zu Ende.
Bereits 2013 Teilverbot für Neonicotinoide
Schon im Jahr 2013 erließ die EU-Kommission erste Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe. Dagegen hatten die Herstellerfirmen Bayer und Syngenta geklagt – ohne Erfolg. 2018 folgte das Urteil des Gerichtes der Europäischen Union in erster Instanz. Während sich Syngenta damit abfand, reichten die Bayer CropScience AG und Bayer AG erneut Klage ein.
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Kein Nachweis der Unschädlichkeit von Neonicotinoiden
Nun bekräftigt auch das EuGH das teilweise Verbot der drei Insektizide, die in der EU nicht auf die Äcker – außer per Notfallzulassung – gebracht werden dürfen.
Bereits zuvor berief man sich auf den Vorsorgegrundsatz, laut dem die EU-Kommission auch vorbeugend Schutzmaßnahmen ergreifen kann, wenn wissenschaftliche Ungewissheiten bezüglich der Existenz oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen. Die EU-Behörden müssten nicht warten, bis Risiken umfänglich nachgewiesen sind. Wenn bei der Überprüfung einer Wirkstoffgenehmigung der begründete Verdacht einer schädlichen Wirkung besteht, bleibt es zudem Aufgabe der Hersteller nachzuweisen, dass tatsächlich sämtliche Genehmigungsanforderungen weiterhin erfüllt sind. Die Kläger kritisierten das.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) führte indes eine Risikobewertung für Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam durch. Das Ergebnis: Die Neonicotinoide stellen eindeutig ein Risiko für die Bienen dar.
Imkernde begrüßen Verbot der Neonicotinoide
Im Prozess waren Imkerverbände, darunter der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) und den Österreichischen Erwerbsimkerbund (ÖEIB), als Streithelfer beteiligt. Die Aurelia-Stiftung koordinierte und finanzierte die Intervention laut Pressemitteilung. Deren Vorstand, Thomas Radetzki, sagt: „Jetzt ist die Politik gefragt. Wir erwarten, dass das Zulassungsregime für Pestizidwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel an die strengen Maßstäbe des obersten europäischen Gerichtes angepasst wird. Die Zulassungen der noch auf dem Markt befindlichen, gefährlichen Neonicotinoide müssen umgehend überprüft werden.“
Auch der Präsident vom Deutschen Imkerbund (D.I.B.) Torsten Ellmann begrüßt die Entscheidung aus Luxemburg: „Die Richter haben mit ihrem heutigen Urteil bestätigt, dass die Anwendungseinschränkung zu Recht besteht.“ Zur Gefahr von Pestiziden für die Bienen führt er aus: „Zur chronischen und subletalen Wirkung von Neonikotinoiden auf Honigbienen wurden viele Untersuchungen durchgeführt und festgestellt, dass diese Wirkstoffe unter anderem den Reproduktionserfolg von Königinnen und Drohnen beeinflussen, die Mittel Auswirkun-gen auf die Entwicklung der Futtersaftdrüsen von Ammenbienen haben, das Lern- und Orientierungsverhalten beeinflussen sowie die Abläufe im komplexen Bienenstocksystem stören.“
arn
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