Neonicotinoid Acetamprid: Kein Neonic mehr in die Blüte

13. März 2021

Blütenspritzungen führen dazu, dass Bienen direkt mit den Wirkstoffen in Kontakt kommen. Zudem können die Wirkstoffe leicht in den Honig gelangen. Das Neonicotinoid Acetamprid darf nun nicht mehr in die Blüte gespritzt werden.

Die Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes Acetamiprid hatte für Wirbel in der Imkerschaft gesorgt. Es ist das letzte Neonicotinoid, das im Raps eingesetzt werden darf, ursprünglich auch in die Blüte – allerdings nur gegen den Rapsglanzkäfer. Nun hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entschieden, dass die acetamipridhaltigen Mittel Mospilan und Danjiri nicht in die offene Rapsblüte gespritzt werden dürfen.  

In Ausgabe 04/2021, die seit letzter Woche in Druck ist, haben wir das Thema ausführlich aufgegriffen. Bei unseren Nachfragen beim BVL hieß es zur Zeit der Recherche noch, dass eine Anwendungseinschränkung in der Prüfung sei. Am 12. März wurde schließlich die Einschränkung des Anwendungszeitraums auf die Vorblüte bekanntgegeben. Die Änderung soll ab Anfang April mit der nächsten Aktualisierung auch in der Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL zu finden sein. Unsere Anfrage beim BVL für die Gründe der Entscheidung läuft.

Neonicotinoid Acetamprid: Grenzwert bei Blütenspritzung schnell überschritten

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Für Acetamiprid gelten relativ niedrige Grenzwerte in Honig. Bei einer Blütenspritzung könnte dieser Grenzwert schnell überschritten werden. Die Folge wäre Honig, der nicht mehr verkehrsfähig ist und den die Imkernden auf eigene Kosten entsorgen müssten. Eine Entschädigung stände dann auch nicht in Aussicht, da die Anwendung des Wirkstoffes gegen keine Vorgabe verstoßen hätte. Indem Landwirte nur noch spritzen dürfen, bevor sich die Blüten öffnen, sollten die Bienen nun weder direkt noch über kontaminierten Pollen oder Nektar mit dem Wirkstoff in Kontakt kommen.  

Gegen die Verlängerung der Zulassung von Acetampirid hatte es viel Protest gegeben. Unter anderem haben auch die Aurelia-Stiftung und der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund gegen die Entscheidung protestiert. Auch der Bienenwissenschaftler Dr. Klaus Wallner von der Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim hatte in der Fachzeitschrift Raps die Landwirte vor dem Einsatz des Mittels in der Blüte gewarnt.  

In Ausgabe 04/2021 haben wir das Thema ausführlich aufgearbeitet. Sie erfahren, weshalb der Einsatz in die Blüte auch nicht der guten fachlichen Praxis bei der Bekämpfung des einzigen Zielorganismus entsprechen würde. Des Weiteren halten wir weitere Hintergründe für Sie parat – unter anderem auch zu der Frage, welche Sicherheit nächtliche Spritzungen bieten. Zudem werfen wir im Beitrag mit einem brandenburgischen Imker einen Blick auf die Situation in Regionen, in denen einzelne Betriebe riesige Flächen bewirtschaften und in denen vorwiegend Lohndienstleister die Spritzungen übernehmen.  

Sebastian Spiewok

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