Imker Rico Heinzig darf auf seinem Honigetikett den Namen und ein Foto von Jan Böhmermann abbilden. Das Oberlandesgericht Dresden hat dies als zulässige Satire eingestuft.
Der Fall des „beewashing Honeys“ ging bereits im vergangenen Jahr durch die Presse. Zuvor war der Imker, der diesen Honig auf den Markt gebracht hat, unfreiwillig Thema der TV-Sendung von Jan Böhmermann geworden. Er hat sich dagegen gewehrt – mit Erfolg, wie sich nun zeigt.
Böhmermann im Streit mit Imker Nico Heinzig
Imker Rico Heinzig bietet Bienenpatenschaften an und kooperiert dazu mit Firmen. Für 450 Euro pro Monat können diese bei ihm ein Bienenvolk mieten, das auf einer Stockwaage steht, die Betreuung durch eine Imkerin oder einen Imker sowie eine App, auf der sie die Entwicklung des Volkes mitverfolgen können.
Dieses Geschäftskonzept hatte Jan Böhmermann in seiner Sendung auf satirische Weise erklärt und sehr kritisch kommentiert. Er nannte Rico Heinzig als Beispiel und zeigte auch Videos von dessen Homepage. Es wurden viele weitere Unternehmen genannt, die ebenfalls Bienenpatenschaften anbieten, wie BeeFuture, Citybienen und Hektar Nektar.
Heinzig reagierte auf die Sendung, indem er online und im lokalen Edeka-Markt seinen Honig mit einem Etikett anbot, das die Aufschrift „beewashing Honey“ und ein Foto von Böhmermann zeigte. Den Begriff „Beewashing“ hatte Böhmermann in seiner Sendung verwendet. Außerdem gestaltete Heinzig ein Plakat, auf dem Böhmermann neben seinem Honig zu sehen war, darüber der Slogan „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“. Dagegen ging Böhmermann gerichtlich vor.
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Er sah in den Abbildungen seine Persönlichkeitsrechte verletzt, außerdem nutze Heinzig seinen Namen für Werbezwecke. In erster Instanz vor dem Dresdner Landgericht unterlag der Moderator. Die zuständige Richterin urteilte, dass sich der Imker mit Mitteln der Satire gewehrt habe.
Böhmermann verliert Rechtsstreit gegen Imker
Der Rechtsstreit ging nun in die zweite Runde, da der TV-Moderator gegen das Urteil des Dresdner Landgerichtes in Revision gegangen war. Doch auch vor dem Oberlandesgericht Dresden musste Böhmermann nun eine Niederlage einstecken. Auch dieses sieht den „Böhmermann-Honig“ als zulässige Satire an. „Der Senat teilte die Rechtsauffassung des Landgerichts, wonach es sich bei der Abbildung auf dem Plakat um ein Bildnis der Zeitgeschichte handele, dessen sich die Verfügungsklägerin in satirischer Weise bedient habe“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Mehr zu aktuellen Urteil können Sie hier nachlesen.>>>
jtw
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