Wer EU-weit mit Honig handelt und diesen in andere Länder exportiert, muss sich ab Ende November an neue Vorgaben halten. So sollen auch Honigimporte besser kontrolliert sein.
Ab Ende November 2024 müssen alle Betriebe, die Honig und andere Imkereiprodukte für den menschlichen Verzehr in die EU exportieren wollen, durch ihre Landesbehörden in eine Liste eingetragen sein. In diesem Zuge sollen die Behörden auch überprüfen, ob die Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben der EU einhalten.
Jetzt das Bienen-Journal lesen
Die Maßnahme ist eine Konsequenz, die aus den Ergebnissen der EU-Aktion „From the hives“ gezogen wurde – rund die Hälfte der im Rahmen der Aktion untersuchten Importsendungen war auffällig gewesen. Fällt bei einer Grenzkontrolle eine Warensendung auf, soll die Liste es zukünftig vereinfachen, weitere Exporte desselben Unternehmens verstärkt zu kontrollieren, wie es die EU-Verordnung 2017/625 vorsieht.
Honigimporte besser unter Kontrolle
Die zuständige Behörde soll die verstärkten Kontrollen und die Gründe dafür der EU-Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten über das bestehende elektronische Informationssystem mitteilen. Darin ist nun auch die Liste mit den Exportbetrieben hinterlegt. Auf diese Weise kann man Lieferungen des verdächtigen Unternehmens anschließend auch in den anderen Mitgliedstaaten stärker kontrollieren.
spie
Abonnieren Sie unseren Newsletter!
Mit unserem Newsletter sind Sie immer auf dem aktuellen Stand.