Neonicotinoide Verbot – Bundestag lehnt Antrag ab

16. März 2018

Eine Mehrheit der Parteien im Bundestag hat einen Antrag der Grünen für ein Freilandverbot für Neonicotinoide abgelehnt. Die Bundesregierung will die neue Abstimmung in der EU abwarten.

Erst kürzlich hat die Europäische Lebensmittelbehörde Efsa die Bienengefährlichkeit der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bestätigt. Noch im März wollen die EU-Mitgliedsländer eine Entscheidung über eine weitere Nutzung der Pestizide treffen – auch über ein Komplettverbot der Neonicotiniode wird diskutiert. Die Grünen im Bundestag haben nun versucht, schon jetzt eine nationale Lösung zu finden und einen Antrag in den Bundestag eingebracht für ein Freilandverbot für Neonicotinoide in Deutschland.

Diesen Antrag hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag nun jedoch am Mittwochvormittag abgelehnt. Eine Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP hat gegen das Verbot gestimmt. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dafür.

Neonicotinoide Verbot – Deutschland soll auf EU-Ebene für Freilandverbot stimmen

Mit dem Antrag hatten die Abgeordneten der Grünen die Bundesregierung aufgefordert, den Vorschlag der EU-Kommission für ein Verbots der Freilandanwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam auf EU-Ebene zu unterstützen. Doch die Bundesregierung möchte lieber abwarten, wie die Abstimmung zwischen den EU-Mitgliedsländern abläuft und der Entscheidung nicht vorgreifen.

Die Union erklärte zwar, dass sie sich einem Freilandverbot nicht verschließen werde, wenn dieses durch EU-Vorgaben kommt. Dennoch sieht sie ein vorschnelles Verbot kritisch, denn dieses könnte die Resistenzbildung bei den dann noch verbleibenden Mitteln erhöhen. Zuerst sei die Zulassung neuer zielgerichteter Wirkstoffe nötig, um die durch Verbote entstehende Lücke zu schließen. Laut Deutschem Bundestag will die SPD in dieser Frage eine gemeinsame Position mit dem Landwirtschaftsministerium anstreben.



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