Gerade Personen, die in der sogenannten grünen Branche arbeiten, laufen angesichts der weiteren Ausbreitung der Asiatischen Hornisse Gefahr, vermehrt gestochen zu werden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat daher einige Informationen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten und Schutzmaßnahmen vor Hornissenstichen veröffentlicht.
Asiatische Hornissen (Vespa velutina) sind grundsätzliche friedfertige Tiere. Wird ihr Nest jedoch beispielsweise durch Erschütterungen gestört, verteidigen die Tiere es vehement. Dies kann geschehen, wenn in der Nähe von Nestern der Asiatischen Hornisse gearbeitet wird. Somit sind Personen in der Grün- bzw. Baumpflege, im Landschaftsbau, in der Forst- und Waldarbeit, in der Imkerei, in der Obsternte und im Verkauf sowie während der Weinlese besonders gefährdet. Daher ist ein umsichtiges Arbeiten im Freien unerlässlich.
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Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in einer Pressemitteilung mitteilt, liegt die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz aller im Betrieb tätigen Personen beim Unternehmer. Sie müssten zur Verhütung von Stichverletzungen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die SVLFG hat hierzu eine Musterbetriebsanweisung erstellt. Darüber hinaus hat die Sozialversicherung folgende Punkte zusammengestellt:
Da die Asiatische Hornisse zu den invasiven Insektenarten zählt, besteht eine Bekämpfungspflicht. Entdeckte Nester sollte man zur Bekämpfung entsprechend melden. Nur dafür geschulte Spezialisten mit Sachkundenachweis dürfen die Nester entfernen. Weil auch sie damit rechnen müssen, dass die Tiere sie stechen, plant man die Bekämpfungsmaßnahmen im Vorfeld sorgfältig.
Schutzmaßnahmen gegen Hornissenstiche
- Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung informieren und sensibilisieren. Dabei hilft ihnen die Musterbetriebsanweisung „Asiatische Hornisse“ der SVLFG.
- Für Mitarbeitende, die allergisch auf Insektenstiche reagieren, sind besondere Maßnahmen festzulegen.
- Die Insekten nicht berühren oder bedrängen. Entdeckt man ein Nest, gilt es, Abstand zu halten.
- Helle, dicht geschlossene Kleidung und eine Kopfbedeckung bieten einen gewissen Schutz vor Insektenstichen.
- Verbandkästen sollten auch ein Desinfektionsmittel und ein Gel mit antiallergischem Wirkstoff enthalten.
- Kommt es zu einem Stich, wird die Einstichstichstelle mit dem Desinfektionsmittel und dem Gel versorgt und anschließend gekühlt.
- Bei einem Notfall (sich abzeichnende oder bekannte Allergie mit Atemnot, starken Schwellungen, Hustenanfällen, Kreislaufproblemen, Ausschlägen o. ä. bzw. einem Stich in Mund- und Rachenraum oder Hals) ist ein Notruf abzusetzen. Anschließend desinfiziert man die Hände und markiert bzw. fotografiert die Stichstelle.
- Verletzungen (Stiche) sind den Verantwortlichen im Betrieb zu melden, in das Verbandbuch einzutragen. Ggf. ist ein Arzt aufzusuchen.
- Auch kleine Wunden sind sachgerecht zu behandeln.
Weitere Informationen zu Hornissenstichen
Auf der SVLFG-Internetseite stehen folgende Informationen zum Download zur Verfügung:
• Musterbetriebsanweisung „Asiatische Hornisse“: svlfg.de/ba-asiatische-hornisse
• Flyer „Gefährdungen durch Insekten, Zecken und Mäuse“: svlfg.de/f44
• Informationsschrift „Insektengifte durch Stiche“: svlfg.de/biologische-arbeitsstoffe
Nester der Asiatischen Hornisse sind meldepflichtig. Da die Bundesländer für die Bekämpfung zuständig sind, gibt es unterschiedliche Meldestellen. Die Adressen für die einzelnen Bundesländer finden Sie hier.>>>
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