Gerichte entscheiden gegen Schottergärten

30. Januar 2023

Garten begrünen oder ein fünfstelliges Bußgeld bezahlen? Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil klar gegen Schottergärten ausgesprochen. Mancherorts sind sie schon verboten. Das sehen Landesbauordnungen vor und das besagt das neue Urteil.

Hauseigentümer in Niedersachsen müssen ihre Schottergärten umwandeln und begrünen, wenn die zuständige Behörde dies verfügt. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, indem es die Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover ablehnte.

Dort hatte der Eigentümer eines Einfamilienhauses in Diepholz geklagt, dessen Vorgarten aus zwei 50 m2 großen Kiesbeeten besteht. Da die niedersächsische Bauordnung besagt, dass nicht überbaute Flächen von Grundstücken, die nicht anderweitig genutzt werden, als Grünflächen anzulegen sind, erließ die Stadt Diepholz eine baurechtliche Verfügung gegen den Eigentümer: Er sollte entweder den Garten begrünen oder bis zu 50.000 Euro Bußgeld bezahlen.

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DBJ Ausgabe 12/2024

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Schottergärten: Kiesbeete sind keine Grünflächen

Das Gericht wies die Darstellung zurück, dass es sich bei den Kiesbeeten um Grünflächen gemäß der niedersächsischen Bauordnung handle – dies würden auch einzelne bienenfreundliche Pflanzen im Beet nicht ändern. Nach Ansicht des Gerichts seien Grünflächen durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt. Zudem ließ das Gericht die Grünfläche hinter dem Haus nicht als Ausgleich gelten. Die Intention des Gesetzgebers sei, die „Versteinerung der Stadt“ auf das notwendige Ausmaß zu beschränken, und somit müsse die Regelung auf die gesamte Fläche angewendet werden. Dies schließe einzelne Steinelemente im Garten nicht aus, aber größere Kiesflächen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.

Während Naturschützer die Entscheidung begrüßten, wurde sie vom Eigentümerverband Haus und Grund Niedersachsen als unverhältnismäßig kritisiert. Zudem betonte er, dass es eine Einzelfallentscheidung sei und Schottergärten nicht generell verboten seien. Da einige niedersächsische Kommunen jedoch bereits entsprechende Verbote verhängt haben, wird es wohl auch zukünftig entsprechende Verfügungen der Behörden geben. In Braunschweig mussten in den vergangenen drei Jahren bereits 19 Eigentümer ihre Schottergärten begrünen. In Hannover gehen zwei Mitarbeiter auf die Suche nach solchen unerlaubten „Gärten“. Doch generell fehlt den Kommunen oft das Personal, um entsprechende Verbote umzusetzen.

Schottergärten: Wo gibt es welche Verbote?

Dass Schottergärten sowohl aus Sicht des Natur- und Insektenschutzes bedenklich als auch rechtlich unerwünscht sind, legt auch die Musterbauordnung fest, die bundesweite Vorgaben der Länder vereint. Die meisten Bundesländer haben entsprechen in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass nicht überbaute Flächen unter anderem zu begrünen oder zu bepflanzen sind. Kontrolliert wird das allerdings kaum.

Der Naturschutzbund (Nabu) hat die aktuell geltenden Regelungen dazu zusammengefasst. Er informiert darüber, dass Schottergärten eigentlich grundsätzlich nicht erlaubt sind, wenn man die Landesbauordnungen richtig auslegt. Um Unklarheiten zu beseitigen haben einige Bundesländer auch schon Präzisierungen in den Landesnaturschutzgesetzen vorgenommen. Einzelne Gemeinden haben Schottergärten außerdem explizit in ihren Bebauungsplänen verboten. Die Zusammenfassung zur rechtlichen Lage kann unter nabu.de nahgelesen werden.>>>

Einen ausführlichen Beitrag zu Schottergärten können Sie außerdem in Ausgabe 1/2022 des Deutschen Bienen-Journals nachlesen.>>>

spie/jtw

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