Gehölzrückschnitte zu stark – Verbote zu schwach?

13. März 2021

Seit 1. März sind Rodungen und Gehölzrückschnitte auf öffentlichem Gelände verboten. In Privatgärten allerdings nicht. Außerdem wird auch im öffentlichen Bereich vor der geschützten Zeit zu stark beschnitten. Der Deutsche Imkerbund setzt sich für strengere Regelungen ein.

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Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt eine geschützte Vegetationsperiode zwischen dem 1. März und 30. September vor. In dieser Zeit sind Rodungen und Gehölzrückschnitte außerhalb von Ortslagen an öffentlichen Wirtschaftswegen oder an Straßen verboten. Innerhalb von Ortschaften dürfen nur die jährlichen Zuwächse beschnitten werden. Das gilt allerdings nicht für private Hausgärten.

Diese Gesetzesregelung soll zwar vor allem Vögel und deren Nistplätze schützen, zugute kommt sie aber auch Insekten, denn weniger Gehölzrückschnitte bedeuten im Frühjahr auch mehr Blüten und damit Nahrung für Bienen, Wildbienen und Schmetterlinge. Aus Sicht des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.) sind die aktuellen Regelungen allerdings zu wenig wirksam bzw. werden sie auf eine zu radikale Weise umgesetzt.

Gehölzrückschnitte schaffen Versorgungslücken

In einer offiziellen Mitteilung wendet sich der Imkerbund an die Öffentlichkeit und teilt mit, dass vor allem Weiden an Wegrändern noch vor dem 1. März oftmals viel zu stark heruntergeschnitten werden. Weiden sind ein wichtige Pollen- und Nektarspender für Honigbienen im zeitigen Frühjahr nach der Winterruhe. D.I.B.-Präsident Torsten Ellmann merkt dazu an, dass wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen dabei kaum bedacht würden, obwohl sie helfen könnten, diese Versorgungslücke zu schließen.

Der Imkerbund hat nach eigenen Angaben zu neuen Verbotsklauseln, die solche Radikalschnitte verhindern sollen, bereits Gespräche mit dem Bundesumweltministerium geführt. Dieses habe allerdings nur auf die zuständigen Länderstellen verwiesen. Bis heute wurden die sogenannten Durchführungsverordnungen nicht verändert.

Zu starke Rückschnitte im Hausgarten

Der D.I.B. sieht auch für private Gärten noch einiges an Aufklärung nötig, denn hier greift kein Verbot und viele Hecken und Sträucher im Hausgarten bieten ein wichtiges Refugium für Insekten aller Art. „Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen“, erklärt Torsten Ellmann. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig sei.

jtw

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