Ein Bundesberufungsgericht hat die US-Zulassungsbehörde (EPA) verurteilt, die Krebsgefahr und die Bedrohung von Bestäubern durch Glyphosat einer neuen Bewertung zu unterziehen. Dies muss bis Oktober 2022 erfolgt sein.
Die Behörde sei nach Auffassung des Gerichts weder ihren eigenen Richtlinien gefolgt, noch habe sie ihre eigenen Experten gehört. Bis zur Neubeurteilung dürfen glyphosathaltige Mittel allerdings weiterhin auf dem Markt bleiben.
Glyphosat weiter auf dem Markt bis neue Bewertungen vorliegen
Mit der Entscheidung gab das Gericht mehreren Umweltorganisationen und einer Vereinigung der Landarbeiter recht, die Beschwerde gegen die Neuzulassung von Glyphosat im Jahr 2020 in den USA eingelegt hatten. Laut Richterin Michelle Friedland hat die EPA ihre Feststellung, dass Glyphosat die menschliche Gesundheit nicht bedrohe und wahrscheinlich nicht krebserregend sei, nicht ordnungsgemäß begründet.
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Des Weiteren kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Bewertung der EPA gegen das Gesetz zum Schutz gefährdeter Arten verstoße. So habe die Behörde an anderer Stelle festgestellt, dass Glyphosat alle 1.795 als bedroht gelisteten Arten beeinträchtigen kann. Mit der Entscheidung habe sie das Gesetz ignoriert. Die Firma Bayer geht derweil davon aus, dass auch die neue Bewertung positiv für Glyphosat ausfällt.
Bayer immer wieder vor Gericht wegen Glyphosat
Dennoch muss sich das Unternehmen immer öfter dagegen wehren, dass die Anwendung von Glyphosat schädliche Folgen hat. So beispielsweise Mitte des Jahres in einem Zivilstreit. Dabei forderte der Kläger, Edwin Hardeman rund 25 Millionen Dollar Schadenersatz, da er durch die Anwendung von Glyphosat an Krebs erkrankt sei. Die Richter gaben ihm Recht und Bayer muss zahlen.
Der Kläger führt seinen Lymphdrüsenkrebs auf das glyphosathaltige Produkt Roundup zurück, das er jahrelang eingesetzt hatte. Das Bundesberufungsgericht in San Francisco hatte in diesem Fall bereits 2019 geurteilt, dass die Firma Monsanto, die von Bayer für über 60 Milliarden Dollar übernommen worden war, nicht ausreichend auf die Gefahren ihres Unkrautvernichters hingewiesen hatte. Hardeman stehe somit ein entsprechender Schadenersatz zu. Bayer hatte daraufhin beantragt, dass der Supreme Court, das Oberste Gericht der USA, das Urteil überprüft. Dies lehnte das Gericht jedoch ab, womit das Urteil des Berufungsgerichtes rechtskräftig wurde.
Um dem Risiko weiterer Klagen zu begegnen, hat der Konzern bereits Rücklagen in Milliardenhöhe gebildet. Als weitere Konsequenz wird er in den USA ab 2023 keine glyphosathaltigen Mittel mehr an Privatleute verkaufen.
Auch in Deutschland gab es erst kürzlich ein Urteil zum Thema Glyphosat. Dabei richtete sich die Klage allerdings nicht gegen den Konzern Bayer, sondern gegen ein Agrarunternehmen und den unrechtmäßigen Einsatz des Mittels. Die Imkerei Seusing, die dadurch direkt betroffen war, bekommt nun Schadensersatz. Mehr zu diesem Urteil lesen Sie hier.>>>
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