Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Umweltverbände nicht das Recht haben, die Überprüfung von Pestizid-Zulassungen einzufordern.
Erneut war die Verlängerung der Zulassung des Herbizids Glyphosat in der vergangenen Woche Thema vor Gericht. Diesmal ging es um eine Grundsatzentscheidung des EuGH zum Recht von Umweltverbänden, Pestizid-Zulassungen überprüfen zu lassen. Die Richter haben den Klägern jedoch eine Absage erteilt.
Auf Initiative der Aurelia Stiftung wollte der Verein Mellifera e.V. die erneute Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat überprüfen lassen und hat einen Antrag bei der EU-Kommission gestellt. Diese hat die Überprüfung jedoch aus formalen Gründen abgelehnt. So kam es nun zu einem Rechtsstreit vor dem EuGH.
Pestizid-Zulassung ist kein Verwaltungsakt
Dieser sollte entscheiden, ob es es sich bei der Genehmigung eines Pestizid-Wirkstoffs um einen „Verwaltungsakt“ im Sinne der Aarhus-Konvention handelt. Nur dann besteht für Umweltverbände das Recht, Entscheidungen der EU-Kommission im Umweltbereich überprüfen lassen. Doch die Richter lehnten genau dies ab und stuften die Verlängerung der Genehmigung als eine „gesetzesähnliche Handlung“ ein und nicht als einen „Verwaltungsakt“.
Somit haben Umweltverbände künftig nicht die Möglichkeit, die Überprüfung von Zulassungsentscheidungen der EU- Kommission in Bezug auf Wirkstoffe von Pestiziden durchzusetzen. Die Aurelia Stiftung wehrt sich jedoch weiterhin und teilte nach der Entscheidung mit, dass sie gegen das Urteil Beschwerde beim EuGH einlegen kann und auf eine Überprüfung der Kommissionsentscheidung zu Glyphosat besteht.
Hier gibt es weitere Infos zur grundsätzlichen Bedeutung des Urteils.
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