Einsatz von Glyphosat bleibt eingeschränkt 

18. Juni 2024

Für den Einsatz von Glyphosat gelten in Deutschland weiterhin Einschränkungen. Obwohl das Totalherbizid auf EU-Ebene eine weitere Genehmigung erhalten hat, darf es hierzulande weiterhin nur beschränkt zur Anwendung kommen. Das entschied der Bundesrat.

Die Einschränkungen beim Einsatz von Glyphosat bleiben unverändert bestehen. Dies beschoss der Bundesrat am 14. Juni 2024. Auf Initiative der CDU-geführten Länder hatte der Agrarausschuss der Bundesländer sich zwar dafür ausgesprochen, den Einsatz von Glyphosat in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten zu erlauben, allerdings folgte der Bundesrat dieser Empfehlung nicht. Auch der Kompromiss, der einen Genehmigungsvorbehalt vorsah, wurde nicht angenommen.

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DBJ Ausgabe 12/2024

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Bundesrat hält Einschränkungen beim Einsatz von Glyphosat aufrecht

Der Bundesrat musste über eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung abstimmen, um die zuvor bereits geltenden Beschränkungen in der Anwendung von Glyphosat aufrechtzuerhalten. Der Versuch, diese Einschränkungen aufzuweichen, schlug damit fehl. 

Der Wirkstoff hatte Ende letzten Jahres auf EU-Ebene unerwartet eine erneute Genehmigung erhalten. Damals gab es im EU-Ministerrat keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die weitere Genehmigung von Glyphosat. Die EU-Kommission entschied sich daraufhin dafür, den Wirkstoff für weitere zehn Jahre zu genehmigen. Die Entscheidung wurde in Deutschland von CDU, FDP und AfD begrüßt, von den übrigen Parteien abgelehnt. 

Glyphosat: Diese Einschränkungen gelten weiterhin

Die deutsche Regierung hatte jedoch auf das Ende der Genehmigung gebaut und bereits vor drei Jahren einen nationalen Ausstieg für Anfang 2024 beschlossen. In der Zwischenzeit galten deutliche Einschränkungen für die Anwendung. Damit diese weiterhin Bestand haben, hatte die Bundesregierung zum Jahreswechsel eine Eilverordnung auf den Weg gebracht, die bis Mitte des Jahres gilt. Dazu gehören unter anderem das Verbot der Vorsaat- und der Stoppelbehandlung sowie der sogenannten Sikkation, also die Spätanwendung vor der Ernte.

Nachdem der Vorschlag des Agrarrates bei der Abstimmung im Bundesrat nicht berücksichtigt wurde, bleiben nun auch Anwendungen in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten verboten. 

Glyphosat: das häufigste Pestizid 

Jedes Jahr werden rund 4.000 t Glyphosat in Deutschland ausgebracht, es ist das am häufigsten eingesetzte Pestizid. Es ist stark umstritten, da es sämtliche Pflanzen abtötet und somit die Nahrungskette von Insekten bis hin zu Vögeln stört. Versuche zeigten, dass Gewässer durch den Eintrag von Glyphosat stark beeinträchtigt sein können.  

Hinsichtlich der direkten Auswirkungen auf Bienen kommen Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen. Zumindest subletale Auswirkungen scheinen wahrscheinlich. Zudem verringert Glyphosat die Verfügbarkeit von Nahrungsquellen für die Bienen. Wird der Wirkstoff illegal in blühenden Beständen eingesetzt, kann er zudem in höheren Mengen im Honig nachgewiesen werden. Eine zu hohe Belastung führt dazu, dass das Bienenprodukt nicht mehr verkehrsfähig ist. 

spie 

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