18 Pflanzenschutzmittel haben im Februar dieses Jahres eine Neuzulassung für den deutschen Markt bekommen – darunter auch das Insektizid Alfatac 10 EC mit dem Wirkstoff alpha-Cypermethrin. Es gilt als bienengefährlich und schädigend für verschiedenste Nutzinsekten und Wildbienen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen die Zulassung eingereicht.
Damit Alfatac 10 EC so wenig wie möglich angewendet wird, hat der Naturschutzverband einen Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Das Ziel: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) soll die Zulassung des Mittels, die es erst vor einigen Wochen befristet, bis zum Jahresende erteilt hat, zurückziehen.
Auflagen des Umweltbundesamts nicht einzuhalten
Mit Blick auf das Artensterben hält es der BUND für mehr als unverantwortlich, ein bienengefährliches Pestizid zuzulassen. Er hält die erteilte Zulassung für rechtswidrig. Auflagen des Umweltbundesamts, das der Zulassung eigentlich zustimmen muss, können nicht eingehalten werden. So hatte die Behörde als Ausgleich für die Zulassung gefordert, dass Landwirte, wenn sie das Mittel anwenden, auf mindestens zehn Prozent ihrer Betriebsflächen ökologische Ausgleichsflächen schaffen müssen mit Ackerrandstreifen oder Brachen, die den Insekten Nahrung und Nistplätze bieten.
Bienensterben: Wildbienen besonders bedroht
Da die Landwirte die Bepflanzung ihrer Flächen aber ein Jahr im Voraus planen und zwischen dem Zeitpunkt der Zulassung und des Ablaufs der Frist bis 31. Dezember 2019 keine Möglichkeit besteht, die Auflagen umzusetzen, können sie die Auflagen nicht einhalten. Der BUND sieht darin einen Rechtsbruch und klagt nun gegen das Vorgehen des BVL. Hintergrundinfos zum Rechtsverfahren gibt es hier.>>>
jtw
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