Stimmt der Wassergehalt, ist Honig sehr lange haltbar. Bundesernährungsminister Cem Özdemir hat nun den Vorschlag gemacht, dass genau solche Lebensmittel mit einer besonders langen Haltbarkeit zukünftig kein Mindesthaltbarkeitsdatum mehr benötigen sollten.
Im Fokus der Diskussion steht die große Menge an Lebensmitteln, die pro Kopf Jahr für Jahr im Müll landen. Schätzungen zufolge sind das immerhin etwa 78 Kilogramm. Zwar wird Honig nicht im großen Umfang dazugehören und welche Rolle die Pflichtangabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) beim Honig für die Verbraucher spielt, ist detailliert von keinem Marktforscher erfasst worden. Dennoch sind gerade die Lebensmittel, die besonders lange haltbar sind wie Honig, nun in die politische Diskussion geraten.
Jetzt das Bienen-Journal lesen
Auch viele unter ihnen wie etwa Reis oder Tee müssen laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen. Das irritiert nach Ansicht von Cem Özdemir viele Verbraucher. Die Folge: Sie werfen Lebensmittel nach Ablauf der MHD-Angaben weg statt zu prüfen, ob sie noch genießbar sind. Die Irritationen kommen angeblich daher, dass die Unterscheidung zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum – auch Verfallsdatum oder Ablaufdatum genannt – vielen nicht klar sind. Özdemir möchte deshalb die verpflichtenden MHD-Angaben auf besonders lang haltbare Lebensmittel abschaffen. Eine Entscheidung gibt es dazu noch nicht.
Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum: Wo liegt der Unterschied?
Der Unterschied zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum liegt dabei vor allem in der Gesundheitsgefahr, die für den Menschen ausgehen kann, wenn das Datum überschritten ist. Per Definition ist das Mindesthaltbarkeitsdatum das Datum, bis zu dem sich ein verpacktes Lebensmittel mindestens lagern und verzehren lässt. Dabei gewährleistet der Hersteller, dass es bis zum Ablauf des Datums seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack, Beschaffenheit, Nährwert, Farbe und Konsistenz unverändert beibehält. Darüber, dass das betreffende Produkt nach Ablauf des MHD nicht mehr verzehrt werden sollte, sagt die Angabe erst einmal nichts aus.
Im Gegensatz dazu besagt das sogenannte Verbrauchsdatum, dass nach dessen Ablauf tatsächlich Gesundheitsgefahren entstehen können. Das Verbrauchsdatum muss auf leicht verderblichen, verpackten Lebensmitteln angegeben sein wie etwa auf Hackfleisch oder Räucherfisch. Die Gefahren können durch Keime entstehen, die sich vermehren, aber für den Verbraucher meist nicht erkennbar sind.
Infos dazu hat das Bundesernährungsministerium in einem FAQ zusammengestellt.>>>
Welche Pflichtangaben Imker auf das Honigetikett drucken müssen, gibt es hier zum Nachlesen.>>>
jtw
Abonnieren Sie unseren Newsletter!
Mit unserem Newsletter sind Sie immer auf dem aktuellen Stand.