Die Ablehnung eines Antrags im Bundestag hinsichtlich der Honigkennzeichnung sorgt für Aufregung in der Imkerschaft. Doch der eingebrachte Antrag war hoffnungslos veraltet. Bei der Diskussion wird der aktuelle Sachstand nicht berücksichtigt. Eine kurze Analyse.
Am 27. Juni 2024 hat der Bundestag ohne Aussprache einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, in dem es unter anderem um die Ursprungsangabe von Honigen ging. Der Antrag befasste sich somit mit wichtigen Themen für die Imkerei. Allerdings zeigt unsere Analyse, dass der Antrag nicht dem aktuellen Sachstand entsprach. Immerhin stammte er vom 4. Juni 2023.
Auch die Stellungnahmen der übrigen Parteien stammten aus dem vergangenen Jahr. Sie sind somit ebenfalls veraltet, zeigen zugleich aber auch einiges an Unwissen über die Imkerei und die damals diskutierte EU-Honigrichtlinie. Hier nun die genauen Forderungen des Antrags und die dazugehörige Analyse.
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Antrag im Bundestag: Honigkennzeichnung im Fokus
Der Deutsche Bundestag fordert die Regierung auf,
1. sich bei den Verhandlungen über die sog. „Frühstücksrichtlinie“ (2023/0105(COD)) für die Angabe sämtlicher prozentualen Anteile der verschiedenen Herkunftsländer – entsprechend der enthaltenen Menge abwärts gestaffelt und unabhängig von Mindestgehalten – einzusetzen, um somit die Verbraucherinformation zu stärken.
Analyse: Die Frühstücksrichtlinien, und somit die Änderungen zur EU-Honigrichtlinie, wurden bereits am 24. Mai 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verhandlungen sind also längst abgeschlossen. Es steht somit auch schon fest, dass zukünftig alle Herkunftsländer und deren prozentuale Anteile auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge angegeben werden müssen. Die Angabe muss sogar im Hauptsichtfeld erfolgen. Die Bundesregierung muss diese Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 14. Juni 2026. Die Forderung ist somit obsolet.
Honigimporte besser kontrollieren
…. 2. sich auf europäischer Ebene für eine bessere Rechtsdurchsetzung und häufigere Kontrollen einzusetzen, um die Importe von gestreckten Honigen zu minimieren.
Analyse: Die Kontrollen der Honigimporte sind in vielfacher Weise ein wichtiger Punkt. Allerdings gibt es auch hierzu seit Ende letzten Jahres bereits neue Vorgaben auf EU-Ebene. So müssen Exporteure aus Drittstaaten von den dortigen Behörden zukünftig in eine Liste eingetragen werden, um in die EU exportieren zu dürfen. Die Behörden müssen kontrollieren, ob die Betriebe den EU-Vorgaben entsprechen. Die Liste soll es auch vereinfachen, bei auffälliger Ware eines Exporteurs dessen weitere Sendungen EU-weit zu sperren. Sicherlich können die Kontrollen noch weiter verschärft werden. Allerdings ist dazu – gerade für die Rechtsdurchsetzung – entsprechendes Werkzeug notwendig. Dazu gehört eine amtliche Anerkennung moderner Analysemethoden und eine noch bessere Rückverfolgbarkeit der Ware, die auch schon durch andere EU-Vorgaben in einem gewissen Umfang geregelt ist.
Um diese Werkzeuge wird es demnächst auf der sogenannten EU-Honig-Plattform, einer Expertenplattform, gehen, die zurzeit von der EU-Kommission eingerichtet wird – entsprechend der neuen EU-Honigrichtlinie.
Antrag im Bundestag: Bienenhaltung in Naturschutzgebieten nicht pauschal verbieten
…. 3. das pauschale Verbot der Bienenhaltung in Naturschutzgebieten zu überdenken.
Analyse: Die Diskussion um eine mögliche Konkurrenz zwischen Honig- und Wildbienen hat sich in den letzten Jahren verschärft. Das führte bereits zu teils irrationalen Entscheidungen hinsichtlich Verboten der Imkerei in Naturschutzgebieten. Dabei wurde in einigen Fällen ohne vorherige Analyse der Situation ein pauschales Verbot ausgesprochen. Es gibt allerdings kein pauschales Verbot der Bienenhaltung in Naturschutzgebieten auf Bundesebene. Zudem sind nicht der Bund, sondern die Länder für die Naturschutzgebiete zuständig. Grundsätzlich ist es aber auch unglücklich, das Thema „Honigimporte“ und „Naturschutzgebiete“ zu vermischen. Das Thema muss auf politischer Ebene angesprochen werden, wurde an dieser Stelle jedoch unglücklich eingebracht.
Rückverfolgbarkeit von importiertem Honigs verbessern
….4. sich im Europäischen Rat für eine bessere Rückverfolgbarkeit des importierten Honigs sowie einheitliche Qualitätsstandards (z. B. kein nachträglicher Entzug von Wasser), die sowohl für EU-Honig als auch für Importe gleichermaßen gelten müssen, einzusetzen.
Analyse: Wie bereits unter Punkt 2 angeführt, wird der Punkt „Rückverfolgbarkeit“ auf der EU-Honig-Plattform bearbeitet. Er ist somit kein Thema im Europäischen Rat. Die Qualitätsstandards sind durch die EU-Honig-Richtlinie vorgegeben. Weitere Punkte hierzu werden ebenfalls auf der EU-Honig-Plattform diskutiert. Die Ergebnisse dieser Plattform sollen dann direkt zu Rechtsakten durch die EU-Kommission führen.
Fazit: Der Antrag griff zwar wichtige Punkte auf, spiegelte aber leider nicht den aktuellen Sachstand wider. Es zeigt sich somit, dass weitere Aufklärung in der politischen Arbeit notwendig ist.
spie
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