Imker Heinrich Kersten berichtet darüber, wie der Frühtrachthonig aus der Region Verden im Jahr 2020 trotz Rapsblütenbehandlung mit einem Fungizid rückstandsfrei blieb.
Eine Untersuchung von einem Glas Frühtrachthonig im letzten Jahr hat gezeigt: Inmitten aktiver Landwirtschaft kann Honig frei von Pestizidrückständen bleiben. Der Honig, den ich ans Bremer Qualitätsprüfungslabor QSI schickte, wurde auf 695 Pestizid-Parameter getestet. Das Ergebnis: Trotz Rapsblütenbehandlung mit dem Fungizid CANTUS Gold im Jahr 2020 konnten keine Rückstände nachgewiesen werden – oder sie lagen unterhalb der Berichtsgrenze.
Rückstandsfreier Frühtrachthonig: Wie haben wir das geschafft?
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Indem wir Imker uns mit den Landwirten abgestimmt haben! Die gelebte Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Imkern auf Augenhöhe funktioniert bei uns seit einigen Jahren.
Während der Rapsblüte haben wir uns auf folgende Schritte abgestimmt:
1. Am Anfang steht die Termin-Vorabinformation durch den Pflanzenschutzmittel anwendenden Landwirt an den Kontaktimker mit geplantem Datum und Startzeit sowie der Lage der Rapsfelder, und zwar mindestens 24 Stunden vor Spritzbeginn.
2. In einer Informationskette werden diese Daten an weitere Imker im Flugkreis zum Rapsfeld weitergegeben. Wir nutzen dafür unsere WhatsApp-Gruppe.
3. Es erfolgt eine Abstimmung des aktuellen Startpunktes der Spritzung auf dem Rapsfeld zwischen Landwirt und Kontaktimker zur Weitergabe nach Vorlage der Wetterdaten und Windrichtung. Der Pflanzenschutzmittel-Einsatz beginnt am vom Bienenstand entferntesten Feldende möglichst spät ab/gegen 19 Uhr mit dem Ziel, bis 23 Uhr fertig zu sein. Der Landwirt arbeitet sich dann absprachegemäß „von hinten“ in den Fahrgassen langsam an den Bienenstand heran. Bei großen Schlägen von 20 Hektar dauert das einige Zeit. Bis zum Eintreffen auf den „bienenstandnächsten“ Rapsfeldbereichen ist der Bienenflug dann erfahrungsgemäß zu 99 Prozent eingestellt.
4. Am Morgen des Folgetages wird an den Fluglöchern aufmerksam beobachtet und auf „atypisches Bienenverhalten“ kontrolliert.
Was braucht es, um dorthin zu kommen?
Eigentlich ist das verwendete Fungizid „Cantus Gold“ ein B4-Mittel und nach Definition „bienenungefährlich“. Es dürfte also auch über Tage bei Insektenflug ausgebracht werden. Dennoch haben wir im Dialog mit den hiesigen Landwirten eine freiwillige Vereinbarung erreicht, die vorsieht, das Mittel (und auch andere B4-Mittel) nur nach Bienenflug und in gegenseitiger Abstimmung einzusetzen. Das „Duschen“ von Flugbienen und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen wollen wir vermeiden.
B2 oder B4? – Entscheidung bei Tankmixturen
Sollten „Tankmixturen“ von den Landwirten verwendet werden, wird vorher abgesprochen, ob sie sich als B4- oder B2-Mittel einstufen lassen. Hilfestellung bietet hier die Übersicht vom Dezernat Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Gießen.
Sollte der Tankinhalt zu einem B2-Mittel, also als bienengefährlich, deklariert worden sein, gilt auch rechtlich, dass die Anwendung nach dem Bienenflug (ab ca. 19 Uhr) und bis spätestens 23 Uhr zu erfolgen hat.
Zur Frage, wie und wann sich das Pflanzenschutzmittel nach dem Auftrag abbaut und die Bienen gegebenenfalls schädigen könnte, können Sachverständige detaillierte Erklärungen geben.
Rückstandsfreier Frühtrachthonig auch in Zukunft
2020 ging alles gut, und so soll es bleiben. Wir wollen doch alle pestizidfreien Honig!
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und danke für jegliche Anmerkung und Anregungen.
Heinrich Kersten
E-Mail: Heinrich.Kersten@gmx.de
Prüfzeugnis des Lebensmittellabors QSI>>>
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