Ob im Frühling bei den ersten Blüten oder auch im Sommer, wenn auf den Äckern bald die Ernte ansteht: Viele Landwirte spritzen Pflanzenschutzmittel. Imker, die Schäden feststellen, die auf eine Bienenvergiftung hinweisen, sollten eine Bienenprobe untersuchen lassen. So funktioniert’s.
Landwirte dürfen Pflanzenschutzmittel im Prinzip nicht ohne Rücksicht auf die Bienen versprühen. So schreibt die Bienenschutzverordnung vor, dass nur die Mittel die als bienenungefährlich eingestuft sind – sie tragen die Bezeichnung B4 – in die Blüten gespritzt werden dürfen. Einige der Pflanzenschutzmittel dürfen Landwirte zudem nur in den Abendstunden und bis spätestens 23 Uhr ausbringen. So spät, damit keine Biene mehr unterwegs ist und Nektar oder Pollen sammelt.
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Das soll eigentlich verhindern, dass Bienen oder ganze Bienenvölker Vergiftungen durch die Pflanzenschutzmittel erleiden. Kommt es dennoch dazu bzw. hat ein Imker den Verdacht, dass Schäden an den Bienen durch Pflanzenschutzmittel ausgelöst wurden, gilt es, zeitnah Proben von den toten Bienen zu sichern und zur Untersuchung einzuschicken.
Bienenvergiftung oder nicht?: Das ist bei der Probennahme wichtig
Wichtig: Wer einen Verdacht auf eine Vergiftung hat und deshalb Proben nimmt, sollte einen Zeugen dabeihaben. Imker können sich dazu meist an den ortsansässigen Imkerverein wenden, der meist einen Gesundheitsobmann dafür benannt hat. Den betroffenen Bienenstand sollte man vom ersten Verdacht bis zur Probennahme und der Schadensdokumentation nicht verändern.
Die Untersuchungen führen die Bieneninstitute durch, unter anderem das Julius-Kühn-Institut in Braunschweig. Dieses rät zu folgendem Vorgehen:
- Proben von den geschädigten Bienen nehmen Imker möglichst innerhalb von 24 Stunden, nachdem sich der Schaden gezeigt hat. Zur Probennahme trägt man Handschuhe.
- Eine Probe umfasst mindestens 1000 tote Bienen – das entspricht etwa 100 Gramm. Sie sollte möglichst sauber sein (keine Verunreinigungen durch Erde oder Gras etc.).
- Bestenfalls reichen betroffene Imker auch eine Probe von den Pflanzen ein, die im Verdacht stehen, den Schaden ausgelöst zu haben. Diese Probe sollte mindestens 100 Gramm Pflanzenmaterial umfassen.
- Die Proben verpackt man getrennt voneinander: Bienenproben luftdurchlässig in einen Karton und Pflanzenproben wasserdicht in einen Gefrierbeutel. Die Proben benötigen jeweils eine eindeutige Kennzeichnung.
- Sollte es nötig sein, dass die Bienen und Pflanzen gelagert werden, weil sie beispielsweise erst nach einem Wochenende verschickt werden können, können sie bis zu drei Tage in den Kühlschrank. Ab vier Tagen Lagerzeit müssen sie dafür tiefgefroren werden.
- Zusätzlich zu der Probennahme sollten Imker Fotos von den vorgefundenen Bienen, vom Bienenstand und der Umgebung während der Zeit der vermeintlichen Vergiftung.
- Mit den Proben schickt muss auch ein Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftung an das ausgewählte Bieneninstitut geschickt werden. Die Institute bieten den Antrag meist als Download an.
jtw
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