Nach langem Ringen haben die EU-Mitgliedsstaaten dem Renaturierungsgesetz zugestimmt. Wie es nun weitergeht und warum es für den Schutz der Bestäuber besonders wichtig ist.
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur – das Renaturierungsgesetz – musste viele Diskussionen und harte Widerstände überstehen. Nun ist der letzte politische Schritt auf EU-Ebene allerdings erreicht, denn die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hat dem Gesetz zugestimmt. Damit steht fest, dass die EU-Länder verpflichtet sind, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Naturflächen und Meeresgebiete wiederherzustellen.
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Bis 2050 sollen sie Maßnahmen für alle bedrohten Ökosysteme in die Wege leiten, so dass diese wieder als natürliche Lebensgrundlagen erholen können. Da die EU-Verordnung unmittelbar gilt, also ohne jeweilige nationale Gesetzgebungsverfahren, können die Arbeiten an der Renaturierung direkt starten.
Renaturierungsgesetz: Wiederherstellung der Ökosysteme muss beginnen
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) drängt nach dem EU-Beschluss, dass nun ein Handeln gefragt sei – parallel zum politischen Vorgehen. Umsetzen müssen das Renaturierungsgesetz vor allem die Bundesländer, erklärt Stephan Piskol, Referent für Renaturierung und natürlichen Klimaschutz beim NABU. Zwar haben diese nun die Aufgabe, innerhalb von zwei Jahren einen gemeinsamen Wiederherstellungsplan für ganz Deutschland zu entwerfen, den die EU dann genauso wie die Pläne der anderen Länder prüfen muss. „Wenn wir die Ziele des Gesetzes erreichen wollen, müssen wir allerdings parallel zur Erstellung des Planes auch mit der Umsetzung von Maßnahmen beginnen“, mahnt Stephan Piskol.
Das Renaturierungsgesetz sorgt nun mit den Zielvorgaben dafür, dass der Druck zum Handeln steigt. Denn einige Vorgaben sind in ähnlicher Weise schon Teil bestehender Gesetze oder Strategien. „Erreicht wurden sie bisher nicht“, sagt der NABU-Mitarbeiter. Er nennt als Beispiel den letztem nationalen FFH-Bericht, der zeigt, dass zum Beispiel Grünland, Moorhabitate, Meere sowie Binnengewässer in Deutschland in keinem guten Zustand oder nicht ausreichend vorhanden sind. „Mit Blick auf den Klimawandel und die Anpassung an seine Folgen sind die genannten Habitate sehr wichtig“, sagt er.
Insektenschutz im Renaturierungsgesetz
Und auch für den Insektenschutz spielt das Renaturierungsgesetz eine wichtige Rolle. Von einer Wiederherstellung der Natur profitieren Insekten einerseits indirekt. Um die Vielfalt der Bestäuber zu verbessert und sie besser zu schützen, wurde zudem festgelegt, dass der Rückgang der Bestäuberpopulationen bis spätestens 2030 umgekehrt werden soll. Wie dies gemessen wird, wird laut NABU die Kommission erarbeiten.
„Um den Trend des Bestäuberschwundes, umzukehren muss mehr natürlicher Lebensraum geschaffen werden“, sagt dazu Laura Breitkreuz, die Referentin für Insektenschutz beim NABU. Gelingen könne das nur mit der Erhöhung der Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft und der Förderung von vielfältigen heimischen Blühpflanzen. Es brauche mehr Strukturelemente wie Brachen, Blühstreifen und Hecken und auch einen höheren Anteil an extensiven Strukturen im Ackerbau mit weniger Düngung und keinen Pestiziden.
Laura Breitkreuz sieht das Ganze eingebettet in die EU-Bestäuberinitiative, die auch bereits Maßnahmen festlegt, aber bisher kaum erreicht sind. Das Renaturierungsgesetz kann das Thema wieder stärken. „Gerade auf Bundesebene ist in den letzten Jahren nicht viel positives passiert im Insektenschutz“, sagt Laura Breitkreuz.
Jana Tashina Wörrle
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