Deutschland hatte ab 2024 ein komplettes Verbot von Glyphosat vorgesehen. Daraus wird vorerst nichts, da die EU das Totalherbizid für weitere zehn Jahre zulässt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat deshalb eine Eilverordnung erlassen. Das gilt ab 2024.
Die Eilverordnung ist bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2023 in Kraft und sorgt dafür, dass die Beschränkungen, die Deutschland zum Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat bereits erlassen hat, weiterhin gelten. Dazu gehört unter anderem ein Anwendungsverbot in Wasserschutz- und Naturschutzgebieten – nicht aber im Ackerbau und auf Wiesen.
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Einschränkungen statt Verbot ab 2024 für Glyphosat
Genau das sieht der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien aber vor: ein komplettes Verbot von Glyphosat in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Es sollte ab dem 1. Januar 2024 gelten. Da die EU-Kommission nun allerdings im Alleingang für eine weitere Zulassung von Glyphosat für zehn Jahre gesorgt hat, kann Deutschland das geplante Verbot aktuell nicht mehr umsetzen. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) wäre ein nationale Verbot europarechtswidrig.
Glyphosat ab 2024: Eilverordnung gilt ein halbes Jahr
Zwar teilt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir mit, dass er weiterhin daran arbeitet, die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung „im Sinne des Koalitionsvertrags“ zu überarbeiten. Damit ab dem 1. Januar 2024 rechtliche Klarheit herrscht, war nun allerdings die Eilverordnung notwendig. Sie gilt für ein halbes Jahr. Was dann aus dem angekündigten nationalen Verbot wird, bleibt abzuwarten.
Das BMEL hat einen ausführlichen Fragen-und-Antworten-Katalog zu Glyphosat veröffentlicht.>>>
jtw
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