Organische Säuren bekommen Einzelzulassungen

03. März 2023

Mit dem Inkrafttreten des neuen Tierarzneimittelgesetzes fielen die Standardzulassungen für organische Säuren zur Varroa-Behandlung weg. Momentan gilt noch eine Übergangsfrist. Inzwischen haben Hersteller Einzelzulassungen für Medikamente mit Ameisen-, Oxal-oder Milchsäure erhalten.

Bereits seit Januar 2022 gilt die neue europäische Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6). Sie hat die bis dahin geltenden Vorschriften für Tierarzneimittel abgelöst. Standardzulassungen, wie sie für die organischen Säuren zur Varroa-Bekämpfung erteilt worden waren, sieht das neue Gesetz nicht mehr vor. Konkret geht es dabei um:

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DBJ Ausgabe 12/2024

Aktuelle Ausgabe

  • Ameisensäure 60 % ad us. vet.,
  • Milchsäure 15 % ad us. vet.
  • Oxalsäuredihydrat 3,5 % ad us. vet.

Da eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2027 greift, dürfen die Mittel auch weiterhin verwendet werden. Allerdings wurde befürchtet, dass nach Ablauf der Frist Milch- und vor allem 60%ige Ameisensäure nicht mehr als Medikament zur Verfügung stehen könnten. Inzwischen hat jedoch die Firma Serumwerk Bernburg Einzelzulassungen für spezifische Medikamente mit den einzelnen organischen Säuren beantragt und erhalten.

Einzelzulassungen legen Anwendungsweisen fest

Die Firma hatte bereits im Mai vergangenen Jahres eine Einzelzulassung für das Produkt „Milchsäure Bernburg 150 mg/g“ erhalten. Im November folgte die Zulassung für das Produkt „Ameisensäure 60 Bernburg“ mit 60%iger Ameisensäure und im Dezember schließlich für das Medikament „Oxalsäure 40 mg/ml“.

Diese Zulassungen legen auch fest, wie man die Mittel anwenden darf. So ist mit dem neuen Ameisensäure-Produkt auch eine Stoßbehandlung per Schwammtuch erlaubt. Diese wird vier- bis maximal fünfmal wiederholt. Für 60%ige Ameisensäure nach Standardzulassung ist die Schwammtuchmethode hingegen nicht vorgesehen. Die neue Anwendungsempfehlung gilt somit auch nur für das neue Produkt „Ameisensäure 60 Bernburg“. Die Firma rechnet damit, dass dieses Ende 2023 auf den Markt kommt.

Für Milchsäure ändert sich mit der neuen Zulassung nichts, das neue Produkt darf weiterhin gesprüht werden. Das neue Oxalsäure-Produkt kann geträufelt und gesprüht werden. Ein Oxalsäure-Produkt zum Verdampfen wird vorerst weiterhin nicht auf den Markt sein – allerdings plant ein Hersteller nach Informationen des dbj, in absehbarer Zeit eine Zulassung zu beantragen.

Diese Varroa-Medikamente haben bereits Einzelzulassungen

Neben den genannten Produkten gibt es schon einige andere Medikamente mit organischen Säuren auf dem Markt, die bereits eine Einzelzulassung haben. Dazu gehört das Produkt FormicPro von der Firma NOD Apiary Products. Dabei handelt es sich um Streifen, die mit Ameisensäure getränkt sind. Mit Oxuvar 5,7 % von Andermatt BioVet steht schon seit längerer Zeit ein Oxalsäuredihydrat-Produkt mit Einzelzulassung zum Träufeln und Sprühen bereit. Darüber hinaus sind das Oxalsäure-Präparat Bienenwohl/OxyBee von Danys Bienenwohl sowie das Oxalsäure-Mischpräparat VarroaMed von BeeVital zum Träufeln im Fachhandel erhältlich.

jtw/spie

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