VarroMed
Bei VarroMed handelt es sich um eines der neueren Medikamente für Bienen gegen die Varroamilbe. Genauer gesagt ist es ein Antiparasitikum auf der Basis organischer Säuren. Gegen VarroMed gibt es Vorbehalte seitens der Zulassungsbehörde und der Wissenschaft. Diese betreffen die Effizienz, die Verträglichkeit für die Bienen und die Verhältnismäßigkeit. Zudem kann der Verkauf von Honig aus mit VarroMed behandelten Bienenvölkern gegen die Honigverordnung verstoßen.
Wie wendet der Imker VarroMed an?
VarroMed gibt es gebrauchsfertig in Träufelflaschen zu kaufen. Es ist das einzige Medikament, das über das ganze Jahr angewendet werden darf. Der Imker träufelt die Lösung über die Bienen in der Beute. In Abhängigkeit vom Befallsgrad variiert die vorgegebene Menge an Lösung. Je nach Jahreszeit und Befallsgrad soll die Anwendung verschieden häufig wiederholt werden.
Was für Stoffe enthält das Antiparasitikum?
VarroMed enthält die Wirkstoffe Ameisensäure und Oxalsäure-Dihydrat. Ameisensäure ist in einer niedrigen Konzentration enthalten. Bis zur Zulassung 2017 hat man diese Säuren ausschließlich getrennt voneinander verabreicht. Zudem enthält die Lösung Wasser, Zucker und weitere Stoffe.
Was ist der Unterschied zu anderen organischen Säuren?
Ameisensäure und Oxalsäure werden bereits seit Jahren gegen die Varroamilbe eingesetzt. Sie sind sehr wirksam und hinterlassen keine Rückstände im Honig und Wachs, wenn sie korrekt eingesetzt werden. Ihre Anwendung ist einfach und nicht wesentlich gefährlicher als bei VarroMed.
Ameisensäure wird im Sommer eingesetzt. Sie verdunstet aus einem Gefäß oder von Schwammtüchern und liegt damit überall in der Stockluft. Diese Säure ist in der Lage in die verdeckelten Brutzellen einzudringen und damit auch die Varroen in der Brut zu töten. Bei diesem Verfahren kommen die Bienen nicht mit der Ameisensäure in flüssiger und damit konzentrierter Form in Kontakt. Ameisensäure darf man erst nach der letzten Honigernte im Jahr anwenden. Dadurch sollen Rückstände der Säure im Honig vermieden werden. Zur Anwendung kommt sie in der Regel einmal vor und einmal zwischen der Einfütterung.
Oxalsäure wird im Winter eingesetzt. Die Imker träufeln sie in die Wabengassen. Anschließend überträgt sie sich als Kontaktgift von Biene zu Biene. Je enger die Bienen beieinander sitzen, desto besser wirkt die Oxalsäure. Damit sie möglichst viele Milben abtötetet, darf das Volk nicht mehr brüten, weil Oxalsäure nicht die Zelldeckel zur Brut durchdringen kann. Zudem darf sie nur bis zum 31. Dezember angewendet werden. Dadurch soll eine Kontaminierung des Honigs vermieden werden. Die Oxalsäure reichert sich im Honig an. Über die Wochen nimmt die Konzentration wieder auf natürlichem Wege ab. Um eine Schädigung des Biens zu vermeiden, darf der Imker die Säure nur einmal im Herbst/Winter anwenden.
Welche Kritik gibt es an VarroMed?
DBJ-Redakteur Malte Frerick schrieb im Bienenjournal 08/2020 einen Artikel über die Bedenken aus der Wissenschaft und von Teilen des Ausschusses für Tierarzneimittel bei der Europäischen Arzneimittelbehörde zur Zulassung von VarroMed. Darin beschreibt er, dass es teilweise zu wenige Studien gäbe, die die Wirksamkeit nachweisen oder die Studien seien nicht aussagekräftig, da die Völker einen zu niedrigen Befallsdruck aufwiesen. Auch fehle es an Feldstudien. Feldstudien sind Untersuchungen die außerhalb des Labors stattfinden.
VarroMed weist demnach im Vergleich zu den Einzelsubstanzen eine niedrigere Wirksamkeit auf. Die erforderliche Mehrfachbehandlung im Frühjahr und Herbst sei für die Bienen schädlich. Tatsächlich soll Oxalsäure aus diesem Grund lediglich einmal verwendet werden im Herbst/Winter. Lediglich im Winter hätte VarroMed die Wirksamkeit der regulären Oxalsäurebehandlung aufgewiesen.
Der weiteren Kritik zufolge haben Studien des Herstellers zur Bienenverträglichkeit nicht zu den Ergebnissen der aktuellen Anwendungen gepasst.
Die Anwendung im Frühling und Sommer vor der letzten Honigernte könne problematisch sein, weil der Gehalt an Oxalsäure im Honig verändert werden kann. Dies ist allerdings nach der deutschen Honigverordnung nicht zugelassen. Somit darf der Honig möglicherweise nicht verzehrt/verkauft werden.
Insgesamt sei die vom Hersteller beworbene „gute Verträglichkeit“ und die „ausgezeichnete Wirksamkeit“ bedenklich, schreibt Frerick. Die unsichere Verkehrsfähigkeit müssten die Imker*innen ebenfalls bedenken.