Herkunftsangaben auf Mischhonigen: Entscheidung erwartet

14. Dezember 2020

Gehören unklare Herkunftsangaben bei Mischhonigen bald der Vergangenheit an? Noch ist es ein längerer Weg, doch im Agrarrat der EU steht eine Entscheidung an.

Hinsichtlich der Vorgaben für die Herkunftsangaben von Mischhonigen könnte wieder Bewegung ins Spiel kommen. So sollen im Agrarrat der Europäischen Union am 15. und 16. Dezember 2020 noch unter deutschem Vorsitz sogenannte Ratsschlussfolgerungen zum Thema Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln beschlossen werden. Damit soll die EU-Kommission nochmals aufgefordert sein, einen Legislativvorschlag zur Änderung der EU-Honigrichtlinie zu erarbeiten. „Ziel soll es sein, dass künftig die Herkunftsländer der in den Honigmischungen verwendeten Honige verpflichtend angegeben werden müssen“, teilte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums dem dbj auf Anfrage mit.

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„Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ als Herkunftsangaben auf Mischhonigen zu unklar

Ungenaue Herkunftsangaben auf Mischhonigen wie „Mischungen aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ sind vielen Imkern und Honigkunden ein Dorn im Auge. Daher hat das Deutsche Bienen-Journal die Herkunftskennzeichnung von Mischhonigen immer wieder in Beiträgen und Anfragen an das Ministerium thematisiert . Dies war unter anderem in dem ausführlichen Beitrag „Honig vom Planeten Erde?“ in der Januarausgabe 2020 der Fall. Auch der Deutsche Imkerbund und der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund haben gemeinsam klare Herkunftsangaben gefordert.

Einige EU-Staaten, wie Kroatien, Griechenland und Italien, hatten bereits vor längerer Zeit den entsprechenden Passus aus ihren Honigverordnungen gestrichen. Dieser ließ Angaben wie „Mischungen aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ zu. Im Mai dieses Jahres beschlossen auch Frankreich, Spanien und Rumänien ungenaue Herkunftsdeklarationen zu verbieten.

Honigkennzeichnung wird Thema

Schon im Januar hatten 16 EU-Staaten im Rat der Europäischen Union die EU-Kommission aufgefordert, die Honigverordnung auf EU-Ebene entsprechend zu ändern. Deutschland war nicht darunter. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sagte der Forderung nach einer einheitlichen Änderung der Regelung auf EU-Ebene allerdings im Nachhinein ihre Unterstützung zu. Die nun angestrebte Schlussfolgerung des Rates hat keine Rechtswirkung. Sie bringt aber einen politischen Standpunkt zum Ausdruck. Sie kann die Kommission dazu auffordern, einen Vorschlag vorzulegen oder weitere Maßnahmen zu ergreifen.

„Sollte es Mitte Dezember nicht gelingen, die für Ratschlussfolgerungen erforderliche Einstimmigkeit zu erzielen, sollen entsprechende Schlussfolgerungen der deutschen Präsidentschaft gezogen werden, die von anderen Mitgliedstaaten unterstützt werden können“, erklärt die Ministeriumssprecherin gegenüber dem dbj. „Es wird erwartet, dass die EU-Kommission zu den Schlussfolgerungen Stellung nimmt. Dies gilt auch zu ihrem weiteren Vorgehen im Bereich der Honigkennzeichnung.“

spie

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