Immer mehr Kommunen wollen Schotter, Kies oder Split in Vorgärten verbieten und der zunehmenden Flächenversieglung vorbeugen. Es soll blühen und Insekten sollen Nahrung finden.
Rasen, Schotter oder Blumen? Ob die Vorgartengestaltung von Einfamilienhäusern per Bebauungsplan geregelt werden darf, stand bereits in einigen Kommunen zur Debatte – und war auch Teil von Gerichtsverhandlungen. Meist ging es darum, dass Hausbesitzer ihre Vorgärten nicht als Parkplätze nutzen sollen. Seit einiger Zeit bekommt das Thema neuen Aufwind, denn in mehreren Kommunen wird darüber diskutiert, ob man Bebauungspläne so ändern sollte, dass Schotter, Kies und Splitt ganz einfach verboten werden. Dann müssten Hausbesitzer stattdessen dafür sorgen, dass es grünt und blüht.
Die nordrhein-westfälische Kleinstadt Xanten hat mit einer solche Vorgabe bereits im vergangenen Jahr Ernst gemacht – allerdings nur für Neubaugebiete. Die Stadt am Niederrhein war damit NRW-weit die erste Kommune, die entsprechende Festsetzungen erlassen hat. Allerdings haben auch schon andere Städte angekündigte, über derartigen Schritte nachzudenken. Bedenken werden dabei jedoch auch immer wieder in Bezug auf Eingriffe in das Eigentumsrecht geäußert – denn das wären derartige Vorgaben für die Gestaltung privater Gärten.
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