Seit dem 1. August 2016 gelten für die Imker in Deutschland die neuen EU-Förderrichtlinien. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Maßnahmen in Ihrem Bundesland gefördert werden, was sie bei einem Antrag beachten sollten und wo Sie die entsprechenden Unterlagen finden.
Seit 1997 unterstützt die Europäische Union die Imkerei mit Fördergeldern aus EU-Mitteln. Damals hatte man mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 am 25. Juni beschlossen Maßnahmen zu fördern, um die Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Imker in Europa zu verbessern – zum Beispiel durch Unterstützung bei der Behandlung der Völker gegen Varroa. Seitdem haben alle Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit, nationale Programme für ihren Bienenzuchtsektor aufzulegen. Diese werden von der EU zu 50 Prozent mitfinanziert, die Mitgliedstaaten müssen also die Hälfte der Fördergelder selbst aufbringen. Alle drei Jahre werden die Inhalte und Fördersummen neu festgelegt.
Am 5. Juli 2016 wurde das neue Imkereiprogramm für Deutschland genehmigt. Es gilt für den Zeitraum vom 1. August 2016 bis 31. Juli 2019 und umfasst damit das gerade laufende Imkereijahr 2016/2017 sowie die beiden Folgejahre 2017/2018 und 2018/2019. In diesem Förderjahr, das noch bis zum 31. Juli 2017 läuft, stehen Deutschland rund 3,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Förderung für Imker – Was wird gefördert?
In den Bundesländern entscheiden die jeweiligen Landwirtschaftsministerien in Absprache mit den Imkervereinigungen, welche Maßnahmen sie für ihren Imkereisektor als sinnvoll erachten. Diese werden in den entsprechenden Förderrichtlinien festgehalten. Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, wenn man alle Einzelmaßnahmen der Bundesländer im Detail miteinander vergleichen wollte. Deshalb haben wir uns auf den Förderaspekt begrenzt, der die meisten Imker interessieren dürfte: Die Unterstützung bei der Anschaffung neuer Ausrüstung.
In der folgenden Tabelle sehen Sie auf einen Blick, welche Bundesländer Einzelimker bei der Anschaffung neuer Ausrüstung unterstützen, wie hoch die Unterstützung ausfällt sowie bis wann und wo Imker ihre Anträge abgeben müssen. Bitte beachten Sie, dass wir uns hierbei auf die Maßnahmen beschränkt haben, die aus EU-Fördermitteln finanziert werden. Länder wie Bayern, Niedersachsen und Thüringen finanzieren manche Maßnahmen auch über Landesmittel.
Wo finde ich die Anträge?
Nicht in allen Bundesländern können Imker die Anträge per Download erhalten. Für die, in denen es möglich ist, haben wir für Sie die entsprechenden Links zusammengestellt. Darunter finden sie die Anträge und Merkblätter für die Investitionsförderung für Einzelimker.
Mehr zur EU-Förderung finden Sie in der neuesten Ausgabe des dbj. Darin stellen wir Ihnen die Neuerungen der Förderungsmaßnahmen vor und zeigen an einem Fallbeispiel, wie die Beantragung einer Förderung für Einzelimker abläuft. In einem Interview mit Falko Breuer, dem ersten Vorsitzenden des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt, klären wir außerdem, was man bei einer Antragsstellung beachten sollte.
Saskia Schneider