Bienensterben: Wildbienen besonders bedroht

10. März 2016

Die Gärten in Deutschland sind zu aufgeräumt, die Flächen auf dem Land werden zu intensiv genutzt. Wildbienen finden immer weniger Nistmöglichkeiten und Nahrung. Viele Arten gelten als gefährdet. Die Bundesregierung musste nun Rede und Antwort stehen, was sie dagegen unternehmen möchte.

Vier Fünftel der Nutz- und Wildpflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Die Artenvielfalt und viele landwirtschaftlichen Erträge hängen davon ab, was Käfer, Fliegen, Schmetterlinge, Wild- und Honigbienen leisten.

31 Arten vom Aussterben bedroht

Auf etwa 560 verschiedene Arten wird die Zahl an Wildbienen geschätzt, die in Deutschland heimisch sind bzw. ursprünglich heimisch waren. Doch gerade diese Gruppe der bestäubenden Insekten ist besonders stark bedroht. 39 Arten davon gelten als ausgestorben oder verschollen. 31 Arten sind nach der aktuell geltenden Roten Liste vom Aussterben bedroht. Viele weitere sind stark gefährdet, so dass insgesamt 40,9 Prozent der Wildbienen zu den bestandsgefährdeten Arten zählen.

Die Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Abgeordneten der Grünen hervor. Diese wollten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die aktuelle Situation der Wildbienen in Deutschland und deren Entwicklung seit den 1980er Jahren einschätzt und was sie zu deren Verbesserung unternimmt.

Zu wenig Nahrung und Nistplätze

Die dargestellte Lage zeigt sich dramatisch. Als Hauptsache des Populationsrückgangs nennt die Bundesregierung die Zerstörung der Nistplätze sowie eine Verminderung des Nahrungsangebots infolge intensiver Landnutzungen. Zu häufig bzw. zu früh würden Grünflächen gemäht. Aber auch die zu „aufgeräumten“ privaten Gärten würden eine Zerstörung der Lebensräume bedingen.

Dass auch der Einsatz von Herbiziden, wie beispielsweise das umstrittene Mittel Glyphosat, Einfluss auf das Artensterben hat, möchte die Bundesregierung nicht direkt bestätigen. Sie geht von einem geringen Einfluss aus, da die Mittel hauptsächlich zur Bekämpfung von Ausfallkulturen und schwer bekämpfbarer Wurzelunkräuter nach der Ernte und im Vorsaatverfahren im Frühjahr angewendet würden, wenn wilde Unkräuter, die den Wildbienen Nahrung bieten nicht mehr oder noch nicht blühen.

Anders sieht sie die Folgen intensiverer Düngung in der Landwirtschaft. Sie bedinge, dass weniger Pflanzen blühen, die für Bestäuber-Insekten ein attraktive Nahrungsangebot darstellen. Negativ wirke sich zudem ein falsches Mähen von Grünflächen aus: „Je früher und je häufiger Schnittmaßnahmen durchgeführt werden, desto weniger Pflanzen kommen zur Blüte und die Artenvielfalt nimmt ab“, heißt es im Antwortschreiben der Bundesregierung. Anders sähe das bei einer Beweidung aus; sie führe zur Artenvielfalt bei den Blühpflanzen.

Auch die Wildbienen des Jahres 2016, die Bunte Hummel, soll ein Zeichen für das schlechte Nahrungsangebot für Wildbienen sein.

Aktionspläne und Vorhaben gegen das Bienensterben

Doch welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den dargestellten Fakten?

Im Schreiben enthalten ist auch die Frage, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung gegen das Artensterben – speziell der Wildbienen – unternimmt. Die Antwort listet eine Reihe von Aktionsplänen und Vorhaben auf (ohne Bezug auf deren bisherigen Erfolg). Dazu gehören unter anderem:

  • Der „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“, der eine Anwendungskontrollen vorschreibt und dafür sorgen soll, dass keine Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, deren Anwendung „unvertretbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt“ haben.
  • Die Initiative „Bienen füttern“, die Verbrauchern Informationen zum Säen und Pflanzen von bienenfreundlichen Pflanzen in Gärten und auf Balkonen zur Verfügung stellt.
  • Im Jahr 2016 soll ein neues Institut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut (JKI) gegründet werden.
  • Da auf EU-Ebene bislang noch keine abgestimmten Bewertungsleitlinien für Wildbestäuber bei der Umweltrisikobewertung von Pflanzenschutzmitteln existieren, führt die Bundesregierung über das Umweltbundesamt ein gesondertes Forschungsvorhaben dazu durch.

Ein eigenständiges jährliches Wildbienen-Monitoring wird es allerdings auch künftig nicht geben. Die Bewertung der Artenvielfalt wird weiterhin über die sogenannte Rote Liste erfolgen. Diese wird alle zehn Jahre aktualisiert.

Blühstreifen für Wildbienen gegen das Bienensterben

Damit Bestäuber-Insekten genügend Nistplätze und ein breites Nahrungsangebot finden, muss die Landschaft vielfältig sein. Einfluss darauf hat auch die seit vergangenem Jahr geltende EU-Agrarreform, die die Direktzahlungen an Landwirte an konkrete Umweltleistungen knüpft. Um diese Zahlungen zu erhalten, müssen Landwirte einen Anteil von fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen, Dauergrünland erhalten und mehrere Kulturen auf ihrem Ackerland anbauen.

Wie erfolgreich dieser Ansatz ist, ob die Landwirte sich daran halten und ob so mehr Lebensraum für Wildbienen entsteht, möchte die Bundesregierung derzeit noch nicht beurteilen. Bleibt abzuwarten, was die nächste Rote Liste ergibt. Die aktuelle Liste bezogen auf die Wildbienen wurde im Jahr 2012 veröffentlicht.



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