Imkerinnen und Imker dürfen ihren Honig mit einer pauschalen Umsatzsteuer verkaufen. Der Steuersatz dafür wird jedes Jahr neu bestimmt – für 2024 allerdings erst jetzt. Künftig soll er weiter sinken als. Das sind die Pläne.
Lange Jahre galt ein Steuersatz von 10,7 Prozent, den sogenannte pauschalierende Landwirte – und damit auch Imkerinnen und Imker – auf ihre Produkte aufschlagen durften, ohne die Steuer dann an das Finanzamt abführen zu müssen. Die dahinterstehenden Regelungen, §24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu den Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 allerdings reformiert. Seitdem wird der Steuersatz jedes Jahr neu bestimmt und seither sinkt er.
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Pauschale Umsatzsteuer sinkt erst im Dezember 2024
Eigentlich sollte der Steuersatz zum 1. Januar 2024 auf 8,4 Prozent abgesenkt werden. Da die Bundesregierung das Jahressteuergesetz allerdings erst jetzt beschlossen hat, gelten die neuen Prozente erst seit dem 5. Dezember. An diesem Tag wurde die Änderung in § 24 UStG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ersetzen die 8,4 Prozent die bisher geltenden 9 Prozent und müssen entsprechend auf Rechnungen notiert sein, wenn man den pauschalen Steuersatz nutzt.
Pauschale Umsatzsteuer soll 2025 auf 7,8 Prozent sinken
Aufgrund verschiedener Unstimmigkeiten hat sich das Jahressteuergesetz 2024 stark verspätet. Aktuell wird allerdings schon die nächste Absenkung diskutiert. So soll ab 2025 Medienberichten zufolge der Steuersatz auf 7,8 Prozent sinken.
Die Prozentangabe der pauschalen Umsatzsteuer dürfen Imkerinnen und Imker auf die Rechnungen an sogenannte Wiederverkäufer schreiben, wenn sie hauptsächlich ihren Honig an diese weitergeben. Gemeint sind damit Händler, die den Honig in Lebensmittelgeschäften oder anderen Läden weiter an die Endkunden bzw. Konsumenten verkaufen. Auf das klassische Haustürgeschäft haben die Regelungen keine Auswirkungen. Grundsätzlich können die meisten Imkerinnen und Imker bei der Umsatzsteuer pauschalieren. Das gilt dann, wenn sie keine weiter verarbeiteten oder zugekauften Produkte verkaufen.
Pauschale Umsatzsteuer hilft als Verkaufsargument
Die Regelungen der pauschalen Umsatzsteuer können Imkereien als Verkaufsargument nutzen, wenn die Wiederverkäufer selbst umsatzsteuerpflichtig sind und Steuern von der eigenen Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer abziehen können. Imkerinnen und Imker müssen die pauschale Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeben. Sie dürfen ihre Ausgabe sozusagen pauschal gegenrechnen. Weitere Infos zu steuerlichen Regelungen in Imkereien lesen Sie hier.>>>
jtw
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